Darf ich auf meiner Website behaupten, dass mein Produkt besser ist als das eines Mitbewerbers?
Dezember 24, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Sophia Breitwieser
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht,
ich betreibe einen Online-Shop, in dem ich verschiedene Produkte verkaufe. Nun habe ich ein neues Produkt in mein Sortiment aufgenommen, das meiner Meinung nach qualitativ deutlich besser ist als vergleichbare Produkte meiner Mitbewerber. Ich würde gerne auf meiner Website behaupten, dass mein Produkt das beste auf dem Markt ist und die Produkte meiner Konkurrenten in den Schatten stellt. Allerdings bin ich mir unsicher, ob dies rechtlich zulässig ist und ob ich damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.
Meine Sorge ist, dass ich rechtliche Konsequenzen befürchten muss, wenn ich solche Aussagen über meine Produkte mache. Mir ist bewusst, dass im Wettbewerbsrecht strenge Regeln gelten und dass irreführende Werbung nicht erlaubt ist. Daher möchte ich sicherstellen, dass ich mich an alle gesetzlichen Vorgaben halte und keine rechtlichen Probleme bekomme.
Können Sie mir bitte erklären, ob es mir erlaubt ist, auf meiner Website zu behaupten, dass mein Produkt besser ist als das eines Mitbewerbers? Gibt es bestimmte Formulierungen, die ich verwenden sollte, um keine rechtlichen Bedenken zu haben? Welche Konsequenzen könnte es haben, wenn ich eine solche Aussage treffe und diese vom Mitbewerber angefochten wird?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Helma Bauer
Sehr geehrte Frau Bauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit von Aussagen über die Qualität Ihrer Produkte im Rahmen des Wettbewerbsrechts. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie sich mit solchen Behauptungen möglicherweise rechtlichen Konsequenzen aussetzen könnten. Im Folgenden werde ich versuchen, Ihnen umfassend zu erklären, was Sie beachten sollten.
Grundsätzlich erlaubt das Wettbewerbsrecht Unternehmen, für ihre eigenen Produkte zu werben und dabei auch die Qualität und Eigenschaften hervorzuheben. Allerdings gibt es Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Werbeaussagen nicht irreführend sind und den Verbraucher nicht in die Irre führen. Daher müssen Sie bei der Bewerbung Ihres Produkts darauf achten, dass Ihre Aussagen wahr sind und nachweisbar sind.
Wenn Sie also behaupten möchten, dass Ihr Produkt das beste auf dem Markt ist und die Produkte Ihrer Konkurrenten in den Schatten stellt, sollten Sie sicherstellen, dass Sie diese Aussage mit konkreten Fakten und Daten belegen können. Es ist wichtig, dass Ihre Aussagen objektiv nachvollziehbar sind und nicht nur subjektive Meinungen widerspiegeln.
Um rechtliche Bedenken zu vermeiden, könnten Sie Formulierungen verwenden wie "unser Produkt wurde als das beste bewertet" oder "unser Produkt hat in unabhängigen Tests überzeugt". Solche Formulierungen machen deutlich, dass Ihre Aussagen auf objektiven Kriterien basieren und nicht einfach nur Behauptungen sind.
Sollte ein Mitbewerber Ihre Aussage anzweifeln und rechtliche Schritte einleiten, müssten Sie in der Lage sein, die Richtigkeit Ihrer Aussagen zu beweisen. Es könnte in einem solchen Fall zu Abmahnungen oder sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld gut abzusichern und nur Aussagen zu machen, die Sie auch belegen können.
Abschließend möchte ich betonen, dass es im Rahmen des Wettbewerbsrechts durchaus möglich ist, die Qualität und Besonderheiten Ihrer Produkte hervorzuheben, solange dies auf nachvollziehbaren und objektiven Kriterien basiert. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Werbeaussagen rechtlich zulässig sind, empfehle ich Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Breitwieser
Rechtsanwältin für Wettbewerbsrecht

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