Ein Mitbewerber hat eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt. Wie kann ich dagegen vorgehen?
August 10, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Greta Kleine
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht,
ich habe kürzlich erfahren, dass ein Mitbewerber eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt hat. Diese Verfügung besagt, dass ich bestimmte Handlungen unterlassen muss, da sie angeblich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Ich bin jedoch der Meinung, dass die Vorwürfe unbegründet sind und möchte dagegen vorgehen.
Die Situation ist folgendermaßen: Ich betreibe ein kleines Unternehmen, das ähnliche Produkte wie mein Mitbewerber vertreibt. In letzter Zeit haben sich die Verkaufszahlen meines Mitbewerbers verringert, während meine Umsätze gestiegen sind. Daraufhin hat er die einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, um mich in meinem Geschäftsbetrieb zu behindern.
Ich mache mir große Sorgen um die Zukunft meines Unternehmens, da die Verfügung meine Handlungsfreiheit stark einschränkt und meine Umsätze beeinträchtigen könnte. Deshalb suche ich nach Lösungen, um gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen und meine Unschuld zu beweisen.
Können Sie mir dabei helfen, die Verfügung anzufechten und meine Rechte zu verteidigen? Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um gegen die Vorwürfe meines Mitbewerbers vorzugehen und meine Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen zu können?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre professionelle Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sofia Evers
Sehr geehrte Frau Evers,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der einstweiligen Verfügung, die Ihr Mitbewerber gegen Sie erwirkt hat. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind um die Zukunft Ihres Unternehmens und eine Lösung suchen, um Ihre Unschuld zu beweisen und Ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen zu können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass eine einstweilige Verfügung eine vorläufige Maßnahme darstellt, die nur für einen begrenzten Zeitraum gilt. Sie soll sicherstellen, dass bis zur Klärung des Sachverhalts durch ein Gericht keine weiteren Schäden entstehen. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass Sie vorerst die in der Verfügung genannten Handlungen unterlassen müssen.
Um gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen und Ihre Rechte zu verteidigen, empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht zu konsultieren. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Situation analysieren, die Rechtmäßigkeit der Verfügung prüfen und Ihnen bei der Erstellung einer angemessenen Verteidigungsstrategie helfen.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise sammeln, die Ihre Unschuld belegen. Dazu gehören zum Beispiel Verkaufsstatistiken, Werbematerialien, Kundenbewertungen und andere Dokumente, die Ihre Geschäftstätigkeit und die Qualität Ihrer Produkte belegen.
Ihr Anwalt kann dann rechtliche Schritte einleiten, um die einstweilige Verfügung anzufechten. Dazu gehört unter anderem die Einreichung eines Antrags auf Aufhebung der Verfügung beim zuständigen Gericht. Ihr Anwalt wird Sie durch den gesamten Prozess führen und sicherstellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden.
Es ist wichtig, dass Sie schnell handeln und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um die Auswirkungen der einstweiligen Verfügung auf Ihr Unternehmen zu minimieren. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts haben Sie gute Chancen, Ihre Unschuld zu beweisen und Ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen zu können.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Greta Kleine
Rechtsanwältin für Wettbewerbsrecht

... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?