Was sind die Unterschiede zwischen Copyright und Urheberrecht?
Juni 4, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Verena Friedendahl
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Laura Schulze und habe eine Frage zum Thema Urheberrecht. Ich bin eine aufstrebende Künstlerin und veröffentliche regelmäßig meine Werke online. In letzter Zeit habe ich immer wieder von Begriffen wie Copyright und Urheberrecht gehört, bin mir aber nicht ganz sicher, was genau der Unterschied zwischen den beiden ist.
Meine Ausgangssituation ist folgende: Ich erstelle Bilder, Videos und Musikstücke und veröffentliche sie auf verschiedenen Plattformen im Internet. Dabei ist es mir wichtig, meine Werke zu schützen und sicherzustellen, dass niemand sie ohne meine Erlaubnis verwendet.
Der aktuelle Ist-Zustand ist, dass ich zwar meine Werke mit dem Vermerk "Copyright Laura Schulze" versehe, jedoch bin ich mir unsicher, ob das ausreichend ist, um meine Rechte zu schützen. Ich habe gehört, dass das Copyright in den USA eine Rolle spielt, während das Urheberrecht in Deutschland gilt. Aber was genau bedeutet das für mich als Künstlerin?
Meine Sorgen sind, dass meine Werke möglicherweise von anderen ohne meine Erlaubnis genutzt werden könnten und ich nicht über die nötigen rechtlichen Mittel verfüge, um dagegen vorzugehen. Deshalb möchte ich gerne wissen, welche konkreten Unterschiede es zwischen Copyright und Urheberrecht gibt und wie ich meine Werke bestmöglich schützen kann.
Welche Möglichkeiten stehen mir als Künstlerin zur Verfügung, um sicherzustellen, dass meine Werke geschützt sind und ich im Falle einer Rechtsverletzung rechtlich dagegen vorgehen kann?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Laura Schulze
Sehr geehrte Frau Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Urheberrecht. Als aufstrebende Künstlerin ist es verständlich, dass Sie sich um den Schutz Ihrer Werke sorgen und sicherstellen möchten, dass diese nicht ohne Ihre Erlaubnis verwendet werden. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen dem Copyright und dem Urheberrecht zu verstehen, um Ihre Rechte als Künstlerin bestmöglich zu schützen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass sowohl das Copyright als auch das Urheberrecht im Grunde genommen das gleiche Ziel verfolgen, nämlich den Schutz geistigen Eigentums. Der Hauptunterschied liegt jedoch in der rechtlichen Anerkennung und Anwendung. Das Copyright ist ein Begriff, der vor allem in den USA verwendet wird und sich auf das Recht des Urhebers bezieht, sein Werk zu reproduzieren, zu verteilen und zu veröffentlichen. Das Urheberrecht hingegen gilt in Deutschland und regelt die Rechte von Urhebern an ihren Werken.
In Deutschland entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung eines Werkes, das heißt, Sie müssen Ihr Werk nicht registrieren oder kennzeichnen, um Urheberrechte zu besitzen. Es reicht aus, wenn Ihr Name und das Erstellungsdatum auf dem Werk vermerkt sind. Das Urheberrecht schützt Ihre Werke vor unbefugter Nutzung und gibt Ihnen das Recht, über die Verwendung Ihrer Werke zu bestimmen.
Der Vermerk "Copyright Laura Schulze" auf Ihren Werken ist grundsätzlich eine gute Maßnahme, um Dritten klarzumachen, dass es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Dennoch empfehle ich Ihnen, zusätzlich das Symbol © zu verwenden, um Ihre Urheberrechte zu verdeutlichen. Des Weiteren können Sie Ihre Werke bei einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA registrieren lassen, um Ihre Rechte besser durchzusetzen und gegebenenfalls Lizenzgebühren zu erhalten.
Im Falle einer Rechtsverletzung stehen Ihnen als Urheberin verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können eine Abmahnung aussprechen, Schadensersatzansprüche geltend machen oder im Extremfall eine Unterlassungsklage einreichen. Es ist ratsam, bei einer Rechtsverletzung umgehend rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.
Abschließend möchte ich betonen, wie wichtig es ist, Ihre Werke aktiv zu schützen und sich über Ihre Rechte als Urheberin zu informieren. Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Verena Friedendahl, Rechtsanwältin

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