Kann ich urheberrechtlich geschützte Werke für den Unterricht verwenden?
Oktober 23, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Verena Friedendahl
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich bin Lehrer an einer Grundschule und unterrichte regelmäßig meine Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von verschiedenen Materialien, darunter auch urheberrechtlich geschützte Werke wie Texte, Bilder und Videos. Ich bin mir unsicher, ob ich diese Materialien im Unterricht verwenden darf, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
Derzeit verwende ich hauptsächlich Materialien aus Lehrbüchern und Arbeitsblättern, die ich online gefunden habe. Ich habe Bedenken, dass ich möglicherweise nicht die nötigen Rechte besitze, um diese Materialien zu verwenden. Ich möchte gerne sicherstellen, dass ich im Einklang mit dem Gesetz handle und keine rechtlichen Konsequenzen riskiere.
Könnten Sie mir bitte erklären, welche Regeln und Einschränkungen es im Urheberrecht gibt, wenn es um die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke im Unterricht geht? Gibt es bestimmte Ausnahmen oder Lizenzen, die es mir erlauben, diese Materialien legal zu verwenden? Welche Schritte sollte ich unternehmen, um sicherzustellen, dass ich keine Urheberrechtsverletzungen begehe?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Hofstetter
Sehr geehrter Herr Hofstetter,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke im Unterricht. Als Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf das Urheberrecht kann ich Ihnen dazu gerne ausführlich Auskunft geben.
Grundsätzlich gilt, dass urheberrechtlich geschützte Werke, wie Texte, Bilder und Videos, nicht ohne die Zustimmung des Urhebers verwendet werden dürfen. Dies bedeutet, dass Sie als Lehrer bestimmte Regeln und Einschränkungen beachten müssen, wenn Sie Materialien im Unterricht verwenden, die nicht von Ihnen selbst erstellt wurden.
Im deutschen Urheberrechtsgesetz gibt es jedoch Ausnahmen und Regelungen, die es Ihnen als Lehrer erlauben, urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht zu verwenden, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Eine wichtige Regelung ist beispielsweise das Zitatrecht, welches es Ihnen erlaubt, kurze Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken zu verwenden, um bestimmte Sachverhalte zu veranschaulichen. Es ist jedoch wichtig, dass die Zitate angemessen sind und die Quellen korrekt angegeben werden.
Des Weiteren gibt es in Deutschland das sogenannte Schulprivileg, welches es Lehrern erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht zu verwenden, sofern dies im Rahmen des Unterrichts und zu Lehrzwecken geschieht. Dies bedeutet, dass Sie als Lehrer Materialien aus Lehrbüchern und Arbeitsblättern verwenden dürfen, solange dies ausschließlich für den Unterricht und nicht für kommerzielle Zwecke geschieht.
Um sicherzustellen, dass Sie keine Urheberrechtsverletzungen begehen, ist es wichtig, dass Sie die genannten Ausnahmen und Regelungen im Urheberrechtsgesetz beachten. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie die Quellen der verwendeten Materialien korrekt angeben und gegebenenfalls nachprüfbare Genehmigungen einholen, falls Sie Materialien nutzen möchten, die nicht unter die genannten Ausnahmen fallen.
Ich empfehle Ihnen, sich eingehend mit den Regelungen des Urheberrechts auseinanderzusetzen und bei Unsicherheiten im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Einklang mit dem Gesetz handeln und keine rechtlichen Konsequenzen riskieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Verena Friedendahl

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