Wie kann ich gegen überhöhte Nebenkosten im Hotel vorgehen?
Oktober 11, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Sophia Breitwieser
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Bernd Bauer und hatte vor Kurzem einen unangenehmen Vorfall während meines Urlaubs in einem Hotel. Ich habe festgestellt, dass mir im Hotel überhöhte Nebenkosten in Rechnung gestellt wurden. Als ich die Rechnung überprüfte, fielen mir diverse Positionen auf, die meiner Meinung nach nicht korrekt waren. Unter anderem wurden mir Kosten für Minibar-Verbrauch berechnet, obwohl ich die Minibar während meines Aufenthalts gar nicht genutzt habe.
Ich habe versucht, mich mit dem Hotel in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit zu klären, jedoch wurde ich immer wieder vertröstet und meine Anliegen blieben unbeantwortet. Ich fühle mich von dem Hotel unfair behandelt und frage mich, wie ich gegen diese überhöhten Nebenkosten vorgehen kann.
Ich mache mir Sorgen, dass ich die Rechnung nicht bezahlen muss, da ich die Kosten für nicht gerechtfertigt halte. Gleichzeitig möchte ich auch sicherstellen, dass ich nicht rechtliche Konsequenzen zu befürchten habe, falls ich die Zahlung verweigere. Ich möchte die Situation gerne schnellstmöglich klären, da ich nicht möchte, dass diese Angelegenheit meinen Urlaub weiterhin belastet.
Können Sie mir bitte Ratschläge geben, wie ich gegen die überhöhten Nebenkosten im Hotel vorgehen kann? Gibt es rechtliche Schritte, die ich einleiten kann, um mein Recht als Verbraucher zu verteidigen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der überhöhten Nebenkosten, die Ihnen während Ihres Aufenthalts in dem Hotel in Rechnung gestellt wurden. Es ist verständlich, dass Sie sich von dem Hotel unfair behandelt fühlen und schnellstmöglich eine Lösung für diese Angelegenheit finden möchten. Ich werde Ihnen im Folgenden Ratschläge geben, wie Sie gegen die unberechtigten Nebenkosten vorgehen können und welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können, um Ihr Recht als Verbraucher zu verteidigen.
Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Dokumente und Beweise sammeln. Dazu gehören unter anderem die Rechnung des Hotels, Ihre Buchungsbestätigung, eventuelle Korrespondenz mit dem Hotel sowie Fotos oder Zeugenaussagen, die belegen können, dass Sie die Minibar tatsächlich nicht genutzt haben. Diese Unterlagen werden Ihnen dabei helfen, Ihre Position zu stärken, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Hotel kommen sollte.
Als nächster Schritt empfehle ich Ihnen, erneut schriftlich Kontakt mit dem Hotel aufzunehmen. Fordern Sie das Hotel höflich aber bestimmt auf, die unrechtmäßig berechneten Nebenkosten zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Setzen Sie dem Hotel dabei eine angemessene Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage, beispielsweise zwei Wochen. Sollte das Hotel auch nach Ablauf dieser Frist nicht reagieren oder sich weigern, die überhöhten Nebenkosten zu erstatten, können Sie weitere rechtliche Schritte in Betracht ziehen.
Eine Möglichkeit wäre, sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden. Diese Experten können Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche gegen das Hotel geltend zu machen und gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte es dennoch zu keiner Einigung kommen, können Sie erwägen, Klage gegen das Hotel zu erheben und Ihr Recht vor Gericht einzufordern.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Verbraucher grundsätzlich das Recht haben, unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Allerdings sollten Sie bei einer Verweigerung der Zahlung darauf vorbereitet sein, dass das Hotel möglicherweise rechtliche Schritte gegen Sie einleitet. In diesem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Interessen effektiv vertreten zu können.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Ratschläge weiterhelfen und Sie die überhöhten Nebenkosten erfolgreich reklamieren können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung dieser Angelegenheit und hoffe, dass Sie Ihren Urlaub trotzdem genießen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Breitwieser
Rechtsanwältin für Reiserecht

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