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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn ich am Flughafen aufgrund von Überbuchung nicht mitfliegen kann?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich heiße Johann Klett und habe kürzlich eine Flugreise gebucht, die leider nicht wie geplant verlaufen ist. Beim Check-in am Flughafen wurde mir mitgeteilt, dass der Flug überbucht ist und ich daher nicht mitfliegen kann. Ich war schockiert und verunsichert, da ich bereits meine gesamte Reise sorgfältig geplant hatte und nun vor einem unerwarteten Problem stehe.

Ich frage mich nun, welche Schritte ich in dieser Situation unternehmen sollte. Wie kann ich mein Geld zurückfordern? Welche Rechte habe ich als Passagier in einem solchen Fall? Sollte ich mich direkt an die Fluggesellschaft wenden oder gibt es spezielle Institutionen, die mir weiterhelfen können?

Ich mache mir große Sorgen um meine Reise und meine finanzielle Situation. Daher wäre es für mich von großer Bedeutung, möglichst bald eine Lösung für dieses Problem zu finden. Ich würde mich sehr über Ihre professionelle Einschätzung und Unterstützung freuen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Johann Klett

Sophia Breitwieser

Sehr geehrter Herr Klett,

es tut mir leid zu hören, dass Ihre Flugreise nicht wie geplant verlaufen ist und Sie vor einem unerwarteten Problem stehen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Passagier kennen und wissen, wie Sie vorgehen können, um Ihr Geld zurückzufordern und möglicherweise auch eine Entschädigung zu erhalten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass Fluggesellschaften in der EU dazu verpflichtet sind, Passagieren, die aufgrund von Überbuchungen oder Flugausfällen nicht mitfliegen können, eine Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung kann je nach Flugstrecke und Verspätungshöhe variieren, liegt aber in der Regel zwischen 125 und 600 Euro.

Wenn Sie also beim Check-in am Flughafen erfahren, dass der Flug überbucht ist und Sie nicht mitfliegen können, sollten Sie sich unverzüglich an das Personal der Fluggesellschaft wenden und um eine alternative Beförderung bitten. Falls keine Alternativen angeboten werden, haben Sie das Recht auf eine Entschädigungszahlung.

Um Ihr Geld zurückzufordern und eine Entschädigung zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden und Ihr Anliegen schriftlich zu formulieren. Sie können dabei auf Ihre Rechte als Passagier gemäß der EU-Verordnung 261/2004 verweisen und um eine angemessene Entschädigung bitten.

Sollte die Fluggesellschaft nicht auf Ihr Anliegen reagieren oder keine angemessene Entschädigung zahlen, können Sie sich an spezielle Institutionen wie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr wenden. Diese Institutionen können Ihnen dabei helfen, eine außergerichtliche Einigung mit der Fluggesellschaft zu erzielen.

In jedem Fall rate ich Ihnen dazu, alle relevanten Dokumente wie Ihre Buchungsbestätigung, den Boarding Pass und etwaige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft sorgfältig aufzubewahren, da diese im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung als Beweismittel dienen können.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Informationen weiterhelfen und Sie Ihr Geld zurückerhalten sowie eine angemessene Entschädigung für die Unannehmlichkeiten erhalten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Breitwieser

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Experte für Reiserecht

Sophia Breitwieser