Kann ich eine Entschädigung fordern, wenn mein gebuchter Transfer nicht stattfindet?
September 23, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Sophia Breitwieser
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich habe kürzlich eine Reise gebucht und leider Probleme mit dem gebuchten Transfer gehabt. Ich habe im Voraus einen Transfer vom Flughafen zum Hotel gebucht, jedoch ist dieser Transfer nicht wie vereinbart stattgefunden. Stattdessen musste ich mir vor Ort selbstständig ein Taxi organisieren, was zu zusätzlichen Kosten geführt hat.
Ich bin sehr verärgert über diese Situation, da ich extra den Transfer im Voraus gebucht habe, um stressfrei und ohne Probleme am Zielort anzukommen. Durch den Ausfall des gebuchten Transfers wurde mein Urlaubserlebnis negativ beeinflusst und ich fühle mich um mein Geld betrogen.
Kann ich in diesem Fall eine Entschädigung oder Rückerstattung für die zusätzlichen Kosten, die mir durch den fehlenden Transfer entstanden sind, fordern? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um mein Recht als Verbraucher einzufordern und mich gegen solche Missstände zu schützen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen könnten, um meine Ansprüche durchzusetzen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Ahlert
Sehr geehrter Herr Ahlert,
ich verstehe Ihren Ärger über die Situation mit dem gebuchten Transfer und kann nachvollziehen, wie frustrierend es sein muss, wenn man sich vor Ort plötzlich selbst um eine alternative Transportmöglichkeit kümmern muss. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich geschützt sind und bestimmte Rechte haben, um sich gegen solche Missstände zur Wehr zu setzen.
Wenn ein gebuchter Transfer nicht wie vereinbart stattfindet und Sie dadurch zusätzliche Kosten haben, können Sie in der Regel eine Entschädigung oder Rückerstattung fordern. Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, von der Sie den Transfer gebucht haben, sind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wenn dies nicht geschieht, liegt eine Verletzung des Vertrages vor und Sie haben Anspruch auf Schadensersatz.
Um Ihr Recht als Verbraucher einzufordern, rate ich Ihnen zunächst, den Vorfall schriftlich zu dokumentieren. Machen Sie eine Liste aller entstandenen Kosten, wie etwa die Taxifahrt vom Flughafen zum Hotel, und bewahren Sie alle relevanten Belege und Rechnungen auf. Kontaktieren Sie dann den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, bei der Sie den Transfer gebucht haben, und schildern Sie den Vorfall. Fordern Sie eine angemessene Entschädigung für die entstandenen Kosten und den entgangenen Service.
Sollte der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft nicht bereit sein, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. In solchen Fällen empfehle ich Ihnen, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Reiserecht zu wenden, der Sie in Ihrem Anliegen unterstützen kann. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können Ihr Recht als Verbraucher erfolgreich einfordern. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Breitwieser

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