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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Wie kann ich meinen Nachbarn dazu bringen, seine Partys so zu planen, dass sie meine Nachtruhe nicht stören?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Nachbarschaftsrecht. Seit einiger Zeit veranstaltet mein Nachbar regelmäßig laute Partys, die meine Nachtruhe erheblich stören. Diese finden meist am Wochenende statt und gehen bis spät in die Nacht hinein. Ich bin berufstätig und benötige meine Ruhe, um mich zu erholen und am nächsten Tag wieder leistungsfähig zu sein.

Die Partys meines Nachbarn bestehen aus lauter Musik, lauten Gesprächen und dem Geräusch von Feiernden, die sich im Garten aufhalten. Trotz mehrfacher Bitten, die Lautstärke zu reduzieren oder die Partys früher zu beenden, ändert sich nichts an der Situation. Ich fühle mich machtlos und gestresst durch die regelmäßigen Störungen meiner Nachtruhe.

Ich habe bereits versucht, mit meinem Nachbarn in einem ruhigen Gespräch über die Problematik zu sprechen, jedoch stößt meine Bitte auf taube Ohren. Ich möchte nun rechtlich gegen diese Lärmbelästigung vorgehen, da ich meine Nachtruhe als unverzichtbares Grundbedürfnis betrachte. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um meinen Nachbarn dazu zu bringen, seine Partys so zu planen, dass sie meine Nachtruhe nicht mehr stören?

Ich freue mich auf Ihre professionelle Beratung und mögliche Lösungsvorschläge in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Babette Netz

Nina König

Sehr geehrte Frau Netz,

ich verstehe vollkommen, wie belastend die Situation für Sie sein muss und kann nachvollziehen, dass Sie sich nach Ruhe und Erholung sehnen. Lärmbelästigung durch Nachbarn kann tatsächlich ein häufig auftretendes Problem sein, das es zu lösen gilt. Im Nachbarschaftsrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, um gegen solche Störungen vorzugehen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Lärmschutzverordnungen der Bundesländer gelten, die den Schutz vor Lärm regeln. Demnach ist es nicht erlaubt, andere Personen durch Lärm über das übliche Maß hinaus zu belästigen. Dies gilt insbesondere in den Nachtstunden, in denen die Nachtruhe gewahrt werden sollte.

Wenn Sie bereits erfolglos versucht haben, mit Ihrem Nachbarn zu sprechen, und sich die Situation nicht verbessert, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Zunächst könnten Sie eine formlose Beschwerde bei Ihrem örtlichen Ordnungsamt einreichen. Diese werden dann prüfen, ob die Lärmbelästigung die Grenzwerte überschreitet und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage gegen Ihren Nachbarn zu erheben. Hierbei muss ein Gericht entscheiden, ob Ihr Nachbar verpflichtet ist, die Lautstärke seiner Partys zu reduzieren oder diese zu bestimmten Zeiten zu beenden. Es empfiehlt sich, vor einer Klageerhebung einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Sie in diesem Prozess unterstützen kann.

Darüber hinaus könnten Sie auch überlegen, eine Mediation in Betracht zu ziehen. Hierbei versucht ein neutraler Vermittler, eine Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

In jedem Fall rate ich Ihnen, nicht untätig zu bleiben und sich aktiv gegen die Lärmbelästigung zur Wehr zu setzen. Ihre Nachtruhe ist ein wichtiges Gut, das geschützt werden sollte. Ich stehe Ihnen gerne zur Seite und unterstütze Sie in diesem Prozess.

Mit freundlichen Grüßen,

Nina König
Rechtsanwältin im Nachbarschaftsrecht

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