Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Mein Nachbar möchte einen Baum fällen, der auf mein Grundstück zu wachsen scheint. Muss ich das dulden?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Nachbarschaftsrecht. Mein Nachbar beabsichtigt, einen Baum auf seinem Grundstück zu fällen, der jedoch über die Grenze hinweg zu wachsen scheint und somit auch einen Teil meines Grundstücks betrifft. Ich mache mir Sorgen, da der Baum einen wichtigen Sichtschutz bietet und ich befürchte, dass sein Fällen mein Privatleben beeinträchtigen könnte.

Die aktuelle Situation ist folgende: Der Baum steht zwar auf dem Grundstück meines Nachbarn, jedoch erstrecken sich einige Äste über die Grenze hinweg und ragen auf mein Grundstück. Ich habe bereits mit meinem Nachbarn gesprochen und ihm meine Bedenken mitgeteilt, doch er beharrt darauf, den Baum fällen zu wollen. Ich frage mich nun, ob ich als Nachbar dazu verpflichtet bin, die Fällung des Baumes zu dulden, obwohl er auch mein Grundstück betrifft.

Ich würde gerne von Ihnen erfahren, welche rechtlichen Möglichkeiten mir in dieser Situation zur Verfügung stehen. Gibt es gesetzliche Regelungen oder Urteile, die mir in diesem Fall helfen könnten, meinen Sichtschutz zu erhalten? Kann ich rechtlich dagegen vorgehen, falls mein Nachbar den Baum trotz meiner Bedenken fällt? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu rechtlichen Rat geben könnten, um meine Interessen zu wahren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Becker

Nina König

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nachbarschaftsrecht. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind über die geplante Fällung des Baumes auf dem Grundstück Ihres Nachbarn, der auch Teile Ihres Grundstücks betrifft. In einer solchen Situation ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um Ihre Interessen angemessen vertreten zu können.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Eigentümer das Recht hat, über Bäume auf seinem Grundstück zu verfügen. Allerdings beinhaltet dieses Recht auch die Pflicht, darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigungen auf benachbarte Grundstücke entstehen. In Ihrem Fall, wo Äste des Baumes über die Grenze hinweg ragen, kommt die sogenannte "Überhangsregelung" zur Anwendung.

Gemäß dieser Regelung dürfen Sie als Nachbar die Äste, die über die Grenze ragen, eigenständig abschneiden, sofern der Baum dadurch nicht beschädigt wird. Dies dient dazu, Beeinträchtigungen auf Ihrem Grundstück zu vermeiden. Allerdings sollten Sie vor dem Abschneiden der Äste unbedingt Rücksprache mit Ihrem Nachbarn halten und ihn über Ihr Vorhaben informieren.

Wenn Ihr Nachbar den Baum trotz Ihrer Bedenken fällt, könnten Sie möglicherweise rechtlich dagegen vorgehen. Hierfür sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht wenden, um Ihre Ansprüche und Möglichkeiten in dieser Situation zu prüfen. Es gibt Gerichtsurteile, die festlegen, dass der Nachbar den Baum nicht ohne Rücksicht auf Ihre Interessen fällen darf, insbesondere wenn der Baum einen wichtigen Sichtschutz bietet.

In jedem Fall ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich juristischen Beistand suchen, um Ihre Rechte geltend zu machen. Denken Sie daran, dass das Nachbarschaftsrecht dazu dient, ein harmonisches Miteinander zwischen Nachbarn zu gewährleisten und Konflikte zu vermeiden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Nina König
Rechtsanwältin für Nachbarschaftsrecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Nachbarschaftsrecht

Nina König