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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Darf mein Nachbar seine Bäume so beschneiden, dass sie auf mein Grundstück ragen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich des Nachbarschaftsrechts. Mein Nachbar hat kürzlich begonnen, seine Bäume entlang der Grundstücksgrenze zu beschneiden. Dabei hat er die Äste so weit zurückgeschnitten, dass sie nun auf mein Grundstück ragen. Dies führt nicht nur zu optischen Beeinträchtigungen, sondern auch zu Problemen mit herabfallenden Blättern und Ästen.

Ich mache mir Sorgen, dass die überhängenden Äste Schäden an meinem Eigentum verursachen könnten und frage mich, ob mein Nachbar das Recht hat, seine Bäume so weit zurückzuschneiden, dass sie auf mein Grundstück ragen. Darf er ohne meine Zustimmung eingreifen und welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um dieses Problem zu lösen?

Ich möchte eine Lösung finden, die sowohl meine Interessen als auch die meines Nachbarn berücksichtigt, ohne gleich zu einem Rechtsstreit führen zu müssen. Gibt es beispielsweise die Möglichkeit einer Mediation oder gibt es bestimmte Regelungen im Nachbarschaftsrecht, die in diesem Fall greifen könnten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Lilli Reimann

Oliver Ratzberg

Sehr geehrte Frau Reimann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Nachbarschaftsrechts und des Problems mit den überhängenden Ästen Ihres Nachbarn. In Ihrem Fall ist es nach dem Nachbarschaftsrecht grundsätzlich so geregelt, dass jeder Grundstückseigentümer das Recht hat, überhängende Äste seines Nachbarn auf seinem Grundstück zu beseitigen. Dies dient der Vermeidung von Schäden am eigenen Eigentum.

Allerdings muss Ihr Nachbar dabei darauf achten, dass er keine unverhältnismäßigen Maßnahmen ergreift, die zu einem übermäßigen Eingriff in Ihre Rechte führen. Wenn die Bäume so weit zurückgeschnitten wurden, dass sie nun auf Ihr Grundstück ragen und dadurch Schäden verursachen könnten, könnte dies als unverhältnismäßig betrachtet werden.

In einem solchen Fall haben Sie als betroffene Nachbarin verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um das Problem zu lösen. Zunächst könnten Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hierbei könnten Sie vorschlagen, dass Ihr Nachbar die überhängenden Äste fachgerecht kürzt, um Schäden zu vermeiden.

Sollte eine Einigung auf diesem Wege nicht möglich sein, könnten Sie auch einen Rechtsanwalt einschalten, um Ihre Interessen zu vertreten. Dieser könnte beispielsweise eine Abmahnung an Ihren Nachbarn schicken und auf die Beseitigung der überhängenden Äste hinwirken.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Mediation, bei der ein neutraler Dritter vermittelt und versucht, eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn zu erzielen. Dies ist oft eine gute Möglichkeit, um Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht friedlich beizulegen und eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Ratzberg

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Oliver Ratzberg