Mein Nachbar stört mich immer wieder, was kann ich dagegen unternehmen?
März 6, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Ludwig Kuhn
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie in der Hoffnung auf Hilfe bezüglich eines Problems mit meinem Nachbarn. Seit einiger Zeit stört mich mein Nachbar immer wieder mit lauter Musik, nächtlichem Lärm und unangemessenen Verhaltensweisen. Ich habe bereits versucht, das Gespräch mit ihm zu suchen, jedoch hat sich die Situation nicht verbessert.
Der ist-Zustand ist für mich sehr belastend, da ich dadurch nicht zur Ruhe komme und mein Wohlbefinden stark beeinträchtigt ist. Ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit und meine Lebensqualität, da ich nicht mehr in der Lage bin, mich zuhause zu entspannen.
Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um gegen das störende Verhalten meines Nachbarn vorzugehen? Gibt es Möglichkeiten, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder muss ich rechtliche Schritte einleiten? Wie kann ich mich vor weiteren Belästigungen schützen und meine Rechte als Mieter schützen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und bin gespannt auf Ihre professionelle Einschätzung und Ratschläge.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Ratzberg
Lieber Herr Ratzberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des störenden Verhaltens Ihres Nachbarn. Es tut mir leid zu hören, dass Sie unter dieser Situation leiden und Ihr Wohlbefinden beeinträchtigt ist. Als Rechtsanwalt für Mietrecht kann ich Ihnen einige rechtliche Schritte aufzeigen, die Sie unternehmen können, um gegen das Verhalten Ihres Nachbarn vorzugehen.
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Mietvertrag Regelungen zum Thema Ruhestörung oder Belästigung durch Nachbarn enthalten sind. Oftmals enthalten Mietverträge Klauseln, die das störende Verhalten von Nachbarn untersagen und Möglichkeiten zur Beendigung des Mietverhältnisses vorsehen, falls diese Klauseln nicht eingehalten werden.
Falls Ihr Mietvertrag keine entsprechenden Regelungen enthält, können Sie sich auf § 535 BGB berufen, der dem Vermieter die Verpflichtung auferlegt, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewähren. Das bedeutet, dass der Vermieter verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass Sie als Mieter vor Belästigungen durch Nachbarn geschützt werden.
In Ihrem Fall sollten Sie zuerst Ihren Vermieter über die Situation informieren und ihm die Möglichkeit geben, gegen den störenden Nachbarn vorzugehen. Der Vermieter kann beispielsweise eine Abmahnung aussprechen oder sogar eine fristlose Kündigung des störenden Nachbarn erwirken.
Falls der Vermieter keine Maßnahmen ergreift oder die Situation sich nicht verbessert, können Sie auch selbst rechtliche Schritte einleiten. Sie können eine Unterlassungsklage gegen den störenden Nachbarn einreichen oder die Polizei rufen, wenn es sich um nächtliche Ruhestörung handelt.
Ich empfehle Ihnen, ein sogenanntes "Tagebuch der Störungen" zu führen, in dem Sie alle Vorfälle mit Datum und Uhrzeit festhalten. Diese Aufzeichnungen können als Beweismittel dienen, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.
Abschließend möchte ich betonen, dass es immer sinnvoll ist, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit dem störenden Nachbarn zu suchen. Ein klärendes Gespräch oder die Vermittlung durch den Vermieter können oft Wunder wirken. Sollte dies jedoch nicht zum gewünschten Erfolg führen, stehen Ihnen die oben genannten rechtlichen Schritte zur Verfügung.
Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.
Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Kuhn
Rechtsanwalt im Mietrecht

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