Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung in meiner Wohnung nicht richtig funktioniert?
Oktober 28, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Ludwig Kuhn
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Mietrecht. In meiner Wohnung funktioniert die Heizung nicht richtig und ich frage mich, ob ich deshalb die Miete mindern kann.
Die Situation ist folgende: Seit einiger Zeit habe ich bemerkt, dass die Heizung in meiner Wohnung nicht mehr richtig funktioniert. Die Räume werden nicht mehr ausreichend beheizt und es ist immer recht kalt in meiner Wohnung, obwohl ich die Heizung auf die höchste Stufe gestellt habe. Ich habe bereits meinen Vermieter informiert, doch bislang wurde das Problem noch nicht behoben.
Dieser Zustand bereitet mir große Sorgen, da es für mich als Mieter unzumutbar ist, in einer schlecht beheizten Wohnung zu leben, besonders jetzt in den kalten Wintermonaten. Ich fühle mich in meiner Wohnqualität stark eingeschränkt und frage mich, ob ich rechtlich gesehen die Möglichkeit habe, die Miete zu mindern, solange das Problem mit der Heizung nicht behoben wird.
Können Sie mir bitte sagen, ob ich in diesem Fall berechtigt bin, die Miete zu kürzen und wie hoch diese Kürzung angemessen wäre? Gibt es außerdem weitere Schritte, die ich unternehmen kann, um die Behebung des Problems mit der Heizung zu beschleunigen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas Busse
Sehr geehrter Herr Busse,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Mietrecht bezüglich der defekten Heizung in Ihrer Wohnung. Es ist verständlich, dass eine nicht funktionierende Heizung in den Wintermonaten zu erheblichen Einschränkungen in Ihrer Wohnqualität führt. Ich werde Ihnen nun ausführlich erläutern, ob und inwieweit Sie in dieser Situation die Miete mindern können.
Gemäß § 536 BGB hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass die Mietsache zu Beginn des Mietverhältnisses in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben wird und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten bleibt. Ist die Heizung defekt und somit die Wohnung nicht ausreichend beheizbar, liegt ein Mangel vor, der Ihre Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. In einem solchen Fall haben Sie als Mieter das Recht, die Miete zu mindern.
Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Mangels. Es kommt darauf an, inwieweit die Heizung tatsächlich nicht funktioniert und wie stark Ihre Wohnqualität dadurch beeinträchtigt ist. Eine pauschale Angabe zur Höhe der Mietminderung ist daher schwer möglich. In der Regel orientieren sich Gerichte an Vergleichsfällen und Urteilen, um die angemessene Höhe der Mietminderung festzulegen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Problems setzen. Sollte der Vermieter trotz der schriftlichen Aufforderung untätig bleiben, können Sie die Miete unter Vorbehalt kürzen. Es empfiehlt sich, die Mietminderung in angemessener Höhe (z.B. 10-20%) zu dokumentieren und die geminderte Miete unter Vorbehalt zu zahlen, um Ihre Rechte zu wahren.
Zusätzlich zur Mietminderung können Sie auch weitere Schritte unternehmen, um die Behebung des Problems zu beschleunigen. Dazu zählen beispielsweise die Einschaltung eines Anwalts, die Beauftragung eines Sachverständigen oder die Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Mieterschutzverein.
Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, im Falle einer Mietminderung alle Schritte sorgfältig zu dokumentieren und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Kuhn
Rechtsanwalt für Mietrecht

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