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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Ich habe Schimmel in meiner Wohnung entdeckt, welche Rechte habe ich als Mieter?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Luisa Niemeyer und bin Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Vor kurzem habe ich Schimmel in meiner Wohnung entdeckt und bin besorgt über meine Gesundheit und die Sicherheit meiner Familie. Der Schimmelbefall befindet sich hauptsächlich in der Ecke unseres Schlafzimmers und breitet sich langsam aus. Ich habe bereits versucht, den Schimmel selbst zu entfernen, aber er kommt immer wieder zurück.

Ich habe meinem Vermieter bereits über das Problem informiert, aber bisher wurde nichts unternommen. Ich weiß, dass Schimmel ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellen kann und möchte wissen, welche Rechte ich als Mieterin habe, um diesen Mangel zu beheben. Kann ich die Miete mindern oder sogar die Wohnung fristlos kündigen, wenn der Vermieter nichts unternimmt?

Darüber hinaus mache ich mir Sorgen um die gesundheitlichen Auswirkungen des Schimmels auf meine Familie. Gibt es spezielle Maßnahmen, die wir ergreifen können, um die Gesundheitsrisiken zu minimieren, solange der Schimmel noch nicht vollständig entfernt wurde?

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir erklären könnten, welche rechtlichen Schritte ich als Mieterin in dieser Situation unternehmen kann und welche möglichen Lösungen es gibt, um das Problem mit dem Schimmel schnell und effektiv zu lösen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Luisa Niemeyer

Emma Richter

Sehr geehrte Frau Niemeyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Schimmelbefalls in Ihrer Wohnung. Als Mieterin haben Sie bestimmte Rechte, um sicherzustellen, dass Ihr Vermieter den Schimmel beseitigt und Ihre Gesundheit sowie die Ihrer Familie gewährleistet sind.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der Vermieter gemäß §535 BGB verpflichtet ist, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist, Mängel wie Schimmelbefall zu beseitigen. Wenn Sie den Schimmel bereits dem Vermieter gemeldet haben und dieser nichts unternimmt, haben Sie als Mieterin verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um den Mangel zu beheben.

Eine Möglichkeit ist die Mietminderung gemäß §536 BGB. Sie können die Miete um einen angemessenen Betrag mindern, solange der Schimmel nicht beseitigt wird. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Mangels ab. Es ist ratsam, die Mietminderung schriftlich gegenüber dem Vermieter anzukündigen und gegebenenfalls zu dokumentieren.

Des Weiteren haben Sie als Mieterin das Recht, eine fristlose Kündigung gemäß §543 BGB auszusprechen, wenn der Vermieter trotz schriftlicher Aufforderung den Schimmel nicht beseitigt. Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur in schwerwiegenden Fällen gerechtfertigt, zum Beispiel wenn die Gesundheit Ihrer Familie ernsthaft gefährdet ist.

Um die Gesundheitsrisiken des Schimmels zu minimieren, sollten Sie darauf achten, dass der betroffene Bereich gut belüftet wird und keine feuchten Stellen entstehen. Zudem können Sie spezielle Schimmelentferner verwenden, um den Schimmel vorübergehend zu bekämpfen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine professionelle Schimmelbeseitigung erforderlich ist, um das Problem langfristig zu lösen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie den Schimmelbefall ernst nehmen und rechtzeitig handeln, um Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie zu schützen. Sollte der Vermieter weiterhin untätig bleiben, empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu konsultieren, um Ihre Rechte durchzusetzen und das Problem schnell und effektiv zu lösen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter
Rechtsanwältin für Mietrecht

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