Gibt es Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen bei ärztlichen Fehlern?
März 19, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Thomas Eiserfelder
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medizinrecht,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich möglicher Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen bei ärztlichen Fehlern. Vor etwa einem Jahr habe ich mich einer Operation unterzogen, bei der es zu Komplikationen kam. Seitdem leide ich unter gesundheitlichen Problemen, die ich auf den ärztlichen Fehler zurückführe. Ich bin besorgt, dass mir mögliche Ansprüche entgehen könnten, wenn ich nicht rechtzeitig handele.
In der Vergangenheit habe ich bereits versucht, mit dem behandelnden Arzt über meine Beschwerden zu sprechen, jedoch wurde meine Situation nicht ernst genommen und es wurde keine Lösung angeboten. Ich fühle mich alleine gelassen und weiß nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, ob es bestimmte Fristen gibt, innerhalb derer ich Ansprüche bei ärztlichen Fehlern geltend machen muss.
Darüber hinaus würde ich gerne erfahren, welche Schritte ich konkret unternehmen kann, um meine Ansprüche zu sichern und eine mögliche Entschädigung zu erhalten. Ich bin unsicher, wie ich mich in dieser komplexen rechtlichen Situation verhalten soll und hoffe auf Ihre professionelle Beratung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und dringende Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Schäfer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich möglicher Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen bei ärztlichen Fehlern. Es tut mir leid zu hören, dass Sie nach einer Operation unter gesundheitlichen Problemen leiden und sich alleine gelassen fühlen. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, mögliche Ansprüche nicht rechtzeitig geltend machen zu können.
In Deutschland gelten bestimmte Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen bei ärztlichen Fehlern. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Fehler und den daraus resultierenden gesundheitlichen Problemen Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. In einigen Fällen kann die Verjährungsfrist auch erst nach 30 Jahren eintreten, jedoch ist dies eher selten der Fall.
Es ist wichtig, dass Sie die Fristen im Blick behalten und rechtzeitig handeln, um Ihre Ansprüche zu sichern. Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie Ansprüche geltend machen können, empfehle ich Ihnen dringend, sich an einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht zu wenden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite stehen.
Um Ihre Ansprüche zu sichern und eine mögliche Entschädigung zu erhalten, ist es ratsam, sämtliche relevanten Unterlagen wie Arztberichte, Behandlungsunterlagen, Gutachten und Korrespondenz mit dem behandelnden Arzt zu sammeln. Diese Unterlagen können als Beweismittel dienen und dazu beitragen, Ihre Ansprüche zu stützen.
Zusammenfassend empfehle ich Ihnen, zeitnah einen Anwalt für Medizinrecht zu konsultieren, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen und Ihre Ansprüche zu sichern. Je früher Sie handeln, desto besser können Sie Ihre Interessen wahren.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Eiserfelder
Rechtsanwalt für Medizinrecht

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