Mein Musikvideo wurde auf einer anderen Webseite ohne meine Zustimmung geteilt. Was kann ich dagegen tun?
Mai 19, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Johann Kock
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medienrecht,
mein Name ist Hildegard Voigt und ich habe kürzlich festgestellt, dass mein Musikvideo auf einer anderen Webseite ohne meine Zustimmung geteilt wurde. Dies hat mich sehr verärgert und verunsichert, da ich nicht möchte, dass meine Arbeit ohne meine Erlaubnis verbreitet wird.
Ich habe das Musikvideo selbst produziert und veröffentlicht, daher bin ich besorgt darüber, dass meine Urheberrechte verletzt wurden. Ich habe bereits Kontakt zu der Webseite aufgenommen, die mein Video geteilt hat, aber bisher habe ich keine zufriedenstellende Antwort erhalten.
Ich frage mich, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um gegen die unerlaubte Verbreitung meines Musikvideos vorzugehen. Gibt es Möglichkeiten, das Video von der Webseite entfernen zu lassen und Schadensersatz zu fordern? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Urheberrechte in Zukunft besser geschützt werden?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Einschätzung zu dieser Situation geben könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen würden. Ich bin bereit, rechtliche Schritte zu unternehmen, um meine Rechte als Urheberin zu verteidigen, aber ich bin mir unsicher, wie ich am besten vorgehen soll.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hildegard Voigt
Sehr geehrte Frau Voigt,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der unerlaubten Verbreitung Ihres Musikvideos auf einer anderen Webseite. Als Rechtsanwalt für Medienrecht kann ich Ihre Besorgnis nachvollziehen und werde Ihnen gerne eine ausführliche Einschätzung der Situation sowie mögliche Lösungsansätze aufzeigen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass als Urheberin des Musikvideos Sie die alleinigen Rechte an dem Werk haben. Dies umfasst unter anderem das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe. Wenn Ihr Musikvideo ohne Ihre Zustimmung auf einer anderen Webseite geteilt wurde, liegt eine klare Verletzung Ihrer Urheberrechte vor.
In diesem Fall haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um gegen die unerlaubte Verbreitung Ihres Musikvideos vorzugehen. Zunächst sollten Sie erneut Kontakt mit der Webseite aufnehmen, die Ihr Video geteilt hat, und nachdrücklich die Entfernung des Videos verlangen. Sollte die Webseite nicht auf Ihre Aufforderung reagieren, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Eine Möglichkeit ist die Abmahnung, in der Sie den Betreiber der Webseite zur Unterlassung der unerlaubten Verbreitung auffordern und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Es ist wichtig, dass die Abmahnung von einem Rechtsanwalt verfasst wird, um rechtlich korrekt und wirksam zu sein.
Des Weiteren können Sie beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um die sofortige Entfernung des Videos zu erwirken. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um die Chancen auf Erfolg zu maximieren.
Um Ihre Urheberrechte in Zukunft besser zu schützen, empfehle ich Ihnen, Ihr Musikvideo beim Deutschen Patent- und Markenamt oder einem anderen entsprechenden Register anzumelden. Dadurch können Sie im Falle einer Rechtsverletzung einfacher nachweisen, dass Sie der Urheber des Werkes sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie als Urheberin des Musikvideos klare rechtliche Möglichkeiten haben, um gegen die unerlaubte Verbreitung vorzugehen. Es ist wichtig, schnell zu handeln und professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Johann Kock
Rechtsanwalt für Medienrecht

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