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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Medienrecht

Ich möchte ein Foto von einem öffentlichen Gebäude auf meiner Webseite verwenden. Ist das erlaubt?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medienrecht,

ich heiße Greta Wagner und betreibe eine Webseite, auf der ich über Architektur und öffentliche Gebäude berichte. Nun möchte ich gerne ein Foto eines bestimmten öffentlichen Gebäudes auf meiner Webseite verwenden, um meinen Lesern einen besseren Eindruck zu vermitteln. Allerdings bin ich mir unsicher, ob das rechtlich erlaubt ist.

Der Ist-Zustand ist, dass ich das Foto bereits auf einer anderen Webseite gefunden habe und es dort ohne Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung verwendet wird. Dennoch mache ich mir Sorgen, dass ich möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoße, wenn ich das Foto einfach so auf meiner eigenen Webseite veröffentliche.

Meine Frage an Sie als Experten für Medienrecht ist daher: Ist es erlaubt, ein Foto von einem öffentlichen Gebäude auf meiner Webseite zu verwenden? Gibt es möglicherweise Sonderregelungen oder Ausnahmen, die in diesem Fall greifen? Welche möglichen rechtlichen Konsequenzen könnte es haben, wenn ich das Foto ohne Genehmigung des Urhebers veröffentliche?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen könnten, um sicherzustellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Greta Wagner

Johann Kock

Sehr geehrte Frau Wagner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Urheberrecht und die Verwendung von Fotos öffentlicher Gebäude auf Ihrer Webseite. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche rechtliche Konsequenzen machen und ich werde mein Bestes tun, um Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.

Grundsätzlich ist die Verwendung von Fotos von öffentlichen Gebäuden nicht unbedingt einfach, da das Urheberrecht auch hier greifen kann. In vielen Fällen sind diese Gebäude jedoch gemeinfrei und können daher frei genutzt werden. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, um sicherzustellen, dass Sie keine Urheberrechtsverletzung begehen.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass das Urheberrecht in der Regel nicht für Gebäude an sich gilt, sondern für Fotos oder Abbildungen dieser Gebäude. Das heißt, dass der Fotograf, der das Bild gemacht hat, in der Regel das Urheberrecht an dem Foto besitzt. Wenn Sie also ein Foto von einem öffentlichen Gebäude verwenden möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Erlaubnis des Fotografen haben, das Bild zu nutzen.

In Ihrem Fall, wo Sie das Foto bereits auf einer anderen Webseite gefunden haben und es dort ohne Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung verwendet wird, ist es dennoch wichtig, die Rechte des Fotografen zu respektieren. Es könnte sein, dass die andere Webseite die nötigen Rechte für die Nutzung des Fotos erworben hat, aber das bedeutet nicht automatisch, dass Sie das Foto auch verwenden dürfen.

Um sicherzugehen, dass Sie keine Urheberrechtsverletzung begehen, empfehle ich Ihnen, Kontakt mit dem Fotografen aufzunehmen und um seine Erlaubnis zu bitten, das Foto auf Ihrer Webseite zu verwenden. Alternativ können Sie auch versuchen, das Foto über eine Bildagentur zu lizenzieren, um sicherzustellen, dass Sie die nötigen Rechte besitzen.

Sollten Sie das Foto ohne Genehmigung des Urhebers veröffentlichen, könnten rechtliche Konsequenzen drohen. Der Fotograf könnte Schadensersatzansprüche geltend machen oder eine Unterlassungserklärung fordern. Es ist daher ratsam, im Vorfeld die nötigen Rechte zu klären, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können Ihren Lesern bald ein aussagekräftiges Bild des öffentlichen Gebäudes präsentieren. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Johann Kock
Rechtsanwalt für Medienrecht

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Johann Kock