Darf ich Screenshots von Chats in meinem Blog veröffentlichen?
Juni 30, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Edith Fischer
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medienrecht,
ich heiße Ulrike Walter und betreibe einen Blog, in dem ich über verschiedene Themen aus meinem Alltag berichte. Oftmals kommen dabei auch Chats mit Freunden oder Bekannten zur Sprache, die ich gerne als Beispiele in meinen Blogbeiträgen veröffentlichen würde. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich Screenshots von Chats rechtlich gesehen überhaupt veröffentlichen darf.
Zur Ausgangssituation: In den Chats werden persönliche Gespräche und Meinungen ausgetauscht, die für meine Leser von Interesse sein könnten. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich die Erlaubnis der Chatpartner einholen muss, bevor ich die Screenshots veröffentliche. Auch frage ich mich, ob es rechtliche Konsequenzen geben könnte, wenn die Chatpartner mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich keine rechtlichen Schritte seitens meiner Chatpartner provozieren möchte und meinen Blog weiterhin legal betreiben möchte. Gleichzeitig möchte ich aber auch transparent und authentisch über meine Erfahrungen berichten, was durch die Verwendung von Chat-Screenshots unterstützt werden könnte.
Meine konkrete Frage an Sie als Experten für Medienrecht lautet daher: Darf ich Screenshots von Chats in meinem Blog veröffentlichen, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Chatpartner einholen zu müssen? Falls nicht, gibt es alternative Möglichkeiten, um über meine Chats zu berichten, ohne gegen das Medienrecht zu verstoßen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre rechtliche Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Walter
Sehr geehrte Frau Walter,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Veröffentlichung von Screenshots von Chats in Ihrem Blog. Als Rechtsanwältin für Medienrecht kann ich Ihre Bedenken nachvollziehen und werde Ihnen gerne eine ausführliche Antwort auf Ihre Frage geben.
Grundsätzlich ist es so, dass die Veröffentlichung von Screenshots von Chats in Ihrem Blog rechtlich gesehen problematisch sein kann, insbesondere wenn es sich um persönliche Gespräche und Meinungen handelt. Dabei spielt vor allem das Recht am eigenen Bild und das Recht am eigenen Wort eine entscheidende Rolle.
Das Recht am eigenen Bild schützt die Persönlichkeitsrechte einer Person und besagt, dass keine Bilder oder Videos von einer Person ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Das Recht am eigenen Wort schützt wiederum die Äußerungen und Meinungen einer Person, die nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.
Wenn Sie also Screenshots von Chats veröffentlichen möchten, in denen persönliche Gespräche und Meinungen Ihrer Chatpartner enthalten sind, sollten Sie in der Regel die ausdrückliche Einwilligung der Chatpartner einholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ohne eine solche Einwilligung könnten Sie gegen das Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort verstoßen.
Es gibt jedoch auch alternative Möglichkeiten, über Ihre Chats zu berichten, ohne Screenshots zu veröffentlichen. Sie könnten beispielsweise die Inhalte der Chats in eigenen Worten wiedergeben, ohne direkte Zitate oder Screenshots zu verwenden. Dadurch können Sie den Inhalt der Chats dennoch authentisch wiedergeben, ohne gegen das Medienrecht zu verstoßen.
Insgesamt empfehle ich Ihnen also, die Einwilligung Ihrer Chatpartner einzuholen, bevor Sie Screenshots von Chats in Ihrem Blog veröffentlichen. Alternativ können Sie auf andere Weise über die Chats berichten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und dennoch transparent und authentisch zu bleiben.
Ich hoffe, diese rechtliche Einschätzung und die möglichen Lösungsvorschläge helfen Ihnen weiter. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Edith Fischer, Rechtsanwältin für Medienrecht

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