Darf ich Screenshots von privaten Unterhaltungen veröffentlichen?
Februar 28, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Wanda Hartmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen weiterhelfen. Mein Name ist Renate Winterberg und ich stehe vor einer kniffligen Situation im Internet. Ich habe kürzlich Screenshots von privaten Unterhaltungen gemacht, die ich gerne veröffentlichen würde. Allerdings bin ich mir unsicher, ob dies rechtlich erlaubt ist.
Die Hintergrundinformationen zu meinem Anliegen sind folgende: In den Unterhaltungen geht es um persönliche Angelegenheiten und es handelt sich um private Nachrichten, die ich mit anderen Personen ausgetauscht habe. Es handelt sich also um vertrauliche Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Nun würde ich gerne einige der Inhalte veröffentlichen, da sie meiner Meinung nach relevant für eine Diskussion sind, die ich im Internet führen möchte.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise gegen das Datenschutzgesetz verstoße oder dass ich die Privatsphäre der anderen Personen verletze, deren Nachrichten ich veröffentlichen möchte. Ich möchte daher sicherstellen, dass ich nicht ungewollt rechtliche Konsequenzen trage oder die Persönlichkeitsrechte anderer verletze.
Daher meine Frage an Sie als Experten im Internet- und Computerrecht: Darf ich Screenshots von privaten Unterhaltungen veröffentlichen? Gibt es mögliche rechtliche Fallstricke, auf die ich achten sollte? Und welche Schritte sollte ich unternehmen, um sicherzustellen, dass ich mich im Rahmen des Gesetzes bewege?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen,
Renate Winterberg
Sehr geehrte Frau Winterberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Veröffentlichung von Screenshots privater Unterhaltungen im Internet. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, ob dies rechtlich erlaubt ist, da es sich um vertrauliche Informationen handelt. Es ist wichtig, hierbei die geltenden Gesetze und Regeln zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Privatsphäre anderer zu respektieren.
Grundsätzlich ist es so, dass das Veröffentlichen von privaten Unterhaltungen ohne die Zustimmung der betroffenen Personen gegen das Datenschutzgesetz und das Recht auf Privatsphäre verstoßen kann. In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort, was bedeutet, dass Sie die Erlaubnis der Personen benötigen, deren Nachrichten Sie veröffentlichen möchten. Andernfalls könnten Sie sich strafbar machen und Schadensersatzforderungen riskieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass jede Person das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat, das heißt, sie entscheidet selbst darüber, welche persönlichen Informationen über sie veröffentlicht werden. Durch die Veröffentlichung von Screenshots privater Unterhaltungen ohne Zustimmung der Betroffenen könnten Sie deren Persönlichkeitsrechte verletzen.
Um sich im Rahmen des Gesetzes zu bewegen, sollten Sie daher unbedingt die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, bevor Sie private Unterhaltungen veröffentlichen. Alternativ könnten Sie auch die Inhalte der Nachrichten anonymisieren, indem Sie Namen und andere persönliche Informationen unkenntlich machen.
Es ist ratsam, im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie keine rechtlichen Fallstricke übersehen. Als Rechtsanwältin für Internet- und Computerrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihr Anliegen genauer zu prüfen und Ihnen konkrete rechtliche Empfehlungen zu geben.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Wanda Hartmann
Rechtsanwältin für Internet- und Computerrecht

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