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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzrecht

Kann ich meine Altersvorsorge in der Insolvenz behalten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Insolvenzrecht,

ich wende mich an Sie, da ich mich in einer schwierigen finanziellen Situation befinde und überlege, Insolvenz anzumelden. Ich heiße Lukas Jung und bin 45 Jahre alt. Seit einiger Zeit kämpfe ich mit Schulden, die ich aufgrund von Arbeitslosigkeit und gesundheitlichen Problemen angehäuft habe. Trotz aller Bemühungen ist es mir bisher nicht gelungen, meine Schulden abzuzahlen.

Ich mache mir große Sorgen um meine Altersvorsorge. Ich habe ein kleines Guthaben auf einem Sparbuch und zahle regelmäßig in eine private Rentenversicherung ein. Kann ich diese Altersvorsorge in der Insolvenz behalten oder müsste ich sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens abgeben?

Ich möchte gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, meine Altersvorsorge zu schützen und wie ich am besten vorgehen sollte, um meine finanzielle Zukunft abzusichern. Gibt es spezielle Regelungen oder Ausnahmen im Insolvenzrecht, die mir helfen könnten, meine Altersvorsorge zu bewahren?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Expertise in dieser Angelegenheit. Ihre Einschätzung und Ratschläge wären für mich von großer Bedeutung, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Jung

Katja Winterberg

Sehr geehrter Herr Jung,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwältin für Insolvenzrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden und mit Schulden zu kämpfen haben. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite.

In Bezug auf Ihre Frage bezüglich Ihrer Altersvorsorge im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Grundsätzlich ist es so, dass in einem Insolvenzverfahren Ihr gesamtes Vermögen zur Insolvenzmasse gehört und zur Verwertung herangezogen werden kann, um die Gläubiger zu befriedigen. Dies betrifft auch Ihre Altersvorsorge, die grundsätzlich nicht vor der Insolvenz geschützt ist.

Allerdings gibt es im Insolvenzrecht auch bestimmte Ausnahmen und Regelungen, die es ermöglichen, bestimmte Vermögenswerte vor der Insolvenz zu schützen. Eine Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge zu sichern, besteht beispielsweise darin, sie so anzulegen, dass sie den gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften entspricht. Dies bedeutet, dass bestimmte Beträge, die für die Altersvorsorge bestimmt sind, vor einer Pfändung geschützt sind.

Zudem gibt es auch die Möglichkeit, eine private Rentenversicherung so zu gestalten, dass sie als sogenannte "Riester-Rente" oder "Basis-Rente" anerkannt wird. Diese Formen der Altersvorsorge genießen besonderen Schutz im Insolvenzfall und sind nicht zur Insolvenzmasse zu zählen.

Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat einholen und sich von einem erfahrenen Anwalt für Insolvenzrecht beraten lassen, um Ihre Altersvorsorge bestmöglich zu schützen und Ihre finanzielle Zukunft abzusichern. Gemeinsam können wir eine Strategie entwickeln, um Ihre Altersvorsorge zu bewahren und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,

Katja Winterberg
Rechtsanwältin für Insolvenzrecht

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Katja Winterberg