Wie kann ich mich gegen unfaire Konkurrenzmaßnahmen anderer Unternehmen wehren?
Januar 16, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Chloé Schmitt
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Verena Krebs und führe seit zwei Jahren ein kleines Unternehmen im Bereich der IT-Dienstleistungen. In den letzten Monaten habe ich vermehrt festgestellt, dass ein Konkurrent aus der Branche unfaire Maßnahmen gegen mein Unternehmen ergreift, um mir Kunden abzuwerben. Dies äußert sich beispielsweise durch gezielte Diffamierung meiner Firma in den sozialen Medien, das Verbreiten von falschen Informationen über meine Dienstleistungen und das Unterbieten meiner Preise.
Diese unfairen Konkurrenzmaßnahmen haben bereits zu einem deutlichen Rückgang meiner Kundenanzahl und Umsätze geführt. Ich mache mir große Sorgen um die Existenz meines Unternehmens, da ich nicht weiß, wie ich mich effektiv gegen diese Maßnahmen wehren kann. Ich habe bereits versucht, das Gespräch mit dem Konkurrenten zu suchen, jedoch hat dies zu keiner Lösung geführt.
Daher frage ich Sie als Expertin im Gesellschaftsrecht, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, um mich gegen diese unfairen Konkurrenzmaßnahmen zu wehren. Gibt es rechtliche Schritte, die ich gegen den Konkurrenten einleiten kann? Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, um mein Unternehmen vor weiterem Schaden zu schützen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe und Unterstützung in dieser schwierigen Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Verena Krebs
Sehr geehrte Verena Krebs,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das entgegengebrachte Vertrauen in meine Expertise im Bereich des Gesellschaftsrechts. Es tut mir leid zu hören, dass Ihr Unternehmen unter den unfairen Konkurrenzmaßnahmen eines Konkurrenten leidet und bereits Umsatzrückgänge verzeichnen musste. Es ist wichtig, in solchen Fällen schnell und effektiv zu handeln, um Ihr Unternehmen zu schützen und weitere Schäden zu vermeiden.
Zunächst einmal möchte ich betonen, dass das Gesellschaftsrecht zwar einen wichtigen Teilbereich des Wirtschaftsrechts darstellt, jedoch bei solchen Fällen von unfairer Konkurrenz auch das Wettbewerbsrecht von großer Bedeutung ist. Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und soll faire Marktbedingungen gewährleisten.
In Ihrem Fall könnten insbesondere die Regelungen zum unlauteren Wettbewerb gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant sein. Das UWG verbietet unter anderem irreführende geschäftliche Handlungen, wie das Verbreiten von falschen Informationen über Ihre Dienstleistungen, sowie gezielte Behinderungen, wie das Unterbieten Ihrer Preise, um Kunden abzuwerben. Diese Verstöße können sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden.
Um sich gegen die unfairen Konkurrenzmaßnahmen Ihres Konkurrenten zu wehren, können Sie verschiedene rechtliche Schritte einleiten. Zunächst empfehle ich Ihnen, alle relevanten Beweise zu sammeln, um die Verstöße Ihres Konkurrenten gegen das UWG nachweisen zu können. Dies könnte beispielsweise durch Screenshots von diffamierenden Beiträgen in den sozialen Medien oder Zeugenaussagen von betroffenen Kunden erfolgen.
Anschließend könnten Sie eine Abmahnung an Ihren Konkurrenten senden, in der Sie ihn auffordern, die unfairen Konkurrenzmaßnahmen sofort einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Ihr Konkurrent diesen Forderungen nicht nachkommen, könnten Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage vor dem zuständigen Gericht erwirken.
Des Weiteren empfehle ich Ihnen, sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche unterstützen kann. Ein erfahrener Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Sie umfassend beraten und Ihnen helfen, die bestmögliche Strategie zur Verteidigung Ihres Unternehmens zu entwickeln.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und Sie in Ihrer schwierigen Situation unterstützen. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben oder meine Hilfe benötigen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Schmitt, Rechtsanwältin im Gesellschaftsrecht

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