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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gesellschaftsrecht

Wie funktioniert eine Unternehmensveräußerung und was muss dabei beachtet werden?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Marie König und bin Geschäftsführerin einer mittelständischen GmbH. Nach langen Jahren der erfolgreichen Geschäftsführung habe ich mich dazu entschlossen, mein Unternehmen zu veräußern. Allerdings stehe ich nun vor der Herausforderung, nicht genau zu wissen, wie eine Unternehmensveräußerung funktioniert und welche Schritte dabei beachtet werden müssen.

Der Ist-Zustand ist folgender: Ich habe potenzielle Käufer für mein Unternehmen gefunden und stehe kurz davor, den Verkaufsprozess einzuleiten. Allerdings bin ich mir unsicher, welche Verträge aufgesetzt werden müssen, wie der Verkaufspreis ermittelt wird und welche steuerlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen.

Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich keine rechtlichen Fehler machen möchte, die im Nachhinein zu Problemen führen könnten. Außerdem möchte ich sicherstellen, dass der Verkaufsprozess möglichst reibungslos abläuft und für beide Seiten fair ist.

Daher meine Frage an Sie als Experten im Gesellschaftsrecht: Wie funktioniert eine Unternehmensveräußerung genau und was muss dabei beachtet werden? Welche Verträge müssen aufgesetzt werden, wie wird der Verkaufspreis ermittelt und welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen? Gibt es mögliche Stolpersteine, auf die ich achten sollte, und welche Lösungen gibt es dafür?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fundierte Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Marie König

Chloé Schmitt

Sehr geehrte Frau König,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Unternehmensveräußerung Ihrer GmbH. Als Spezialistin im Gesellschaftsrecht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihnen bei der erfolgreichen Abwicklung des Verkaufsprozesses zu helfen.

Eine Unternehmensveräußerung ist ein komplexer Prozess, der sorgfältig geplant und umgesetzt werden muss. Zu Beginn ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre Ziele und Vorstellungen im Klaren sind. Möchten Sie das gesamte Unternehmen verkaufen oder nur einen Teil davon? Welchen Verkaufspreis streben Sie an und welche Bedingungen sollen im Vertrag festgehalten werden?

Als nächster Schritt sollten Sie mit potenziellen Käufern Vertraulichkeitsvereinbarungen abschließen, um sicherzustellen, dass sensible Unternehmensdaten geschützt sind. Darüber hinaus müssen Sie eine Absichtserklärung oder eine Letter of Intent unterzeichnen, um die Rahmenbedingungen des Verkaufs festzulegen.

Im Verkaufsvertrag sollten alle wichtigen Punkte wie der Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, der Zeitpunkt des Übergangs, Garantien und Gewährleistungen sowie eventuelle Klauseln zur Nachfolgeplanung klar und verständlich geregelt werden. Es ist ratsam, sich hierbei von einem erfahrenen Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, um rechtliche Fehler zu vermeiden.

Der Verkaufspreis kann auf unterschiedliche Weise ermittelt werden, z. B. anhand des Unternehmenswerts, des Ertragswerts oder des Substanzwerts. Die steuerlichen Aspekte einer Unternehmensveräußerung sind ebenfalls von großer Bedeutung. Hierbei sollten Sie sich frühzeitig mit einem Steuerberater abstimmen, um steuerliche Optimierungen vorzunehmen und mögliche Steuerfallen zu vermeiden.

Stolpersteine, auf die Sie achten sollten, könnten z. B. unklare Formulierungen im Vertrag, unzureichende Due Diligence-Prüfungen oder unerwartete Haftungsrisiken sein. Eine sorgfältige Planung und eine gründliche Vorbereitung können dabei helfen, diese Risiken zu minimieren.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, den Verkaufsprozess transparent und fair zu gestalten, um das Vertrauen der Käufer zu gewinnen und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei jedem Schritt des Verkaufsprozesses zu begleiten und sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden.

Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Ihre Fragen beantworten und stehe Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Schmitt

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