Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Ex-Partner den Unterhalt nicht zahlt?
September 26, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Marcus Hering
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,
ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich des Unterhalts meines Ex-Partners. Ich heiße Babette Hacker und bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Mein Ex-Partner ist seit unserer Trennung vor einem Jahr dazu verpflichtet, Unterhalt für unsere Kinder zu zahlen. Leider kommt er dieser Verpflichtung jedoch nicht nach und ich stehe nun vor finanziellen Schwierigkeiten.
Die aktuelle Situation ist für mich sehr belastend, da ich alleine für die Versorgung meiner Kinder sorgen muss und der Unterhalt meines Ex-Partners ein wichtiger Beitrag dazu wäre. Ich habe bereits versucht, mit ihm in Kontakt zu treten und ihn zur Zahlung aufzufordern, jedoch ohne Erfolg. Auch das Jugendamt konnte bislang keine Lösung herbeiführen.
Daher frage ich mich, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, um den Unterhalt meines Ex-Partners einzufordern. Welche Schritte kann ich unternehmen, um sicherzustellen, dass er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt? Gibt es rechtliche Mittel, die ich nutzen kann, um den Unterhalt gerichtlich einzufordern?
Ich mache mir große Sorgen um die finanzielle Situation meiner Familie und bin ratlos, wie ich in dieser Situation weiter vorgehen soll. Über Ihre fachliche Expertise und Beratung zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Babette Hacker
Sehr geehrte Frau Hacker,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Unterhalts Ihres Ex-Partners für Ihre Kinder. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer finanziell belastenden Situation befinden und Ihr Ex-Partner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Es ist wichtig, dass Sie wissen, dass Sie gesetzlich Anspruch auf Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder haben, und es gibt rechtliche Schritte, die Sie unternehmen können, um sicherzustellen, dass Ihr Ex-Partner seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt.
Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass der Unterhaltsanspruch Ihrer Kinder vorrangig ist und dass Ihr Ex-Partner gesetzlich verpflichtet ist, für den Unterhalt seiner Kinder aufzukommen. Sollte er dem nicht nachkommen, haben Sie als alleinerziehende Mutter verschiedene Möglichkeiten, um den Unterhalt gerichtlich einzufordern.
Eine Möglichkeit ist es, einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen, der Ihnen in dieser Angelegenheit zur Seite steht. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, einen Unterhaltsanspruch gerichtlich geltend zu machen und Ihren Ex-Partner zur Zahlung des Unterhalts zu verpflichten. Ihr Anwalt kann Ihnen auch dabei helfen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um sicherzustellen, dass Ihr Ex-Partner den Unterhalt während des Verfahrens weiterzahlt.
Des Weiteren können Sie auch das Jugendamt um Unterstützung bitten. Das Jugendamt kann Ihnen dabei helfen, den Unterhalt gerichtlich einzufordern und kann auch Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Ihr Ex-Partner seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt.
Es ist wichtig, dass Sie alle Unterlagen und Informationen bezüglich des Unterhaltsanspruchs und der Zahlungsverpflichtungen Ihres Ex-Partners sammeln und Ihrem Anwalt oder dem Jugendamt zur Verfügung stellen. Je mehr Informationen Sie zur Verfügung haben, desto besser können Ihre rechtlichen Vertreter Ihnen helfen, den Unterhalt einzufordern.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich so schnell wie möglich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden, um Ihre Situation zu besprechen und rechtliche Schritte einzuleiten, um den Unterhalt für Ihre Kinder sicherzustellen.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Hering
Rechtsanwalt für Familienrecht

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