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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Welche finanziellen Ansprüche habe ich bei einer Trennung?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,

ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich meiner finanziellen Ansprüche bei einer Trennung. Mein Name ist Laura Werner und ich bin seit 10 Jahren mit meinem Partner zusammen, davon sind wir seit 5 Jahren verheiratet. Wir haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 3 und 6 Jahren. Leider haben wir uns entschieden, uns zu trennen, da die Beziehung schon seit längerer Zeit nicht mehr funktioniert und wir uns in verschiedene Richtungen entwickelt haben.

Mein Mann war bisher der Hauptverdiener in unserer Familie und ich habe mich um die Kinder und den Haushalt gekümmert. Ich habe keine eigene berufliche Tätigkeit ausgeübt und war somit von seinem Einkommen abhängig. Nun mache ich mir Sorgen um meine finanzielle Zukunft nach der Trennung. Welche Ansprüche habe ich bezüglich Unterhalt, Zugewinn, Ausgleich von Rentenansprüchen und eventueller Unterstützung bei der Betreuung der Kinder?

Ich möchte sicherstellen, dass meine Kinder und ich nach der Trennung finanziell abgesichert sind und die notwendige Unterstützung erhalten. Welche Schritte muss ich einleiten, um meine Ansprüche geltend zu machen und welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um eine faire finanzielle Regelung zu erzielen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Laura Werner

Marcus Hering

Sehr geehrte Frau Werner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer finanziellen Ansprüche bei einer Trennung. Ich verstehe Ihre Sorgen und möchte Ihnen gerne dabei helfen, Klarheit zu schaffen und Ihre Rechte zu sichern.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Ehepartnerin und Mutter von zwei gemeinsamen Kindern bestimmte finanzielle Ansprüche haben, die im Falle einer Trennung oder Scheidung geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche beziehen sich unter anderem auf Unterhalt, Zugewinn, Ausgleich von Rentenansprüchen und Unterstützung bei der Betreuung der Kinder.

In Bezug auf den Unterhalt haben Sie als Ehepartnerin grundsätzlich einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn Sie während der Ehezeit keine oder nur geringfügige eigene Einkünfte erzielt haben und somit von Ihrem Ehemann finanziell abhängig sind. Dieser Unterhalt dient dazu, Ihren angemessenen Lebensbedarf auch nach der Trennung sicherzustellen. Zudem haben Sie als Mutter der gemeinsamen Kinder einen Anspruch auf Kindesunterhalt, der für die Betreuung und Versorgung der Kinder bestimmt ist.

Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Zugewinnausgleich, der sicherstellt, dass beide Ehepartnerinnen an den während der Ehe erworbenen Vermögenswerten beteiligt werden. Dies betrifft insbesondere das gemeinsame Vermögen, das während der Ehezeit aufgebaut wurde.

In Bezug auf den Ausgleich von Rentenansprüchen haben Sie als Ehepartnerin auch Anspruch auf eine angemessene Beteiligung an den während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich an einen Familienrecht-Anwalt wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen kann. Ihr Anwalt wird eine genaue Analyse Ihrer finanziellen Situation vornehmen und gemeinsam mit Ihnen eine faire Lösung erarbeiten, die Ihre Interessen und die Ihrer Kinder angemessen berücksichtigt.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Hering

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Experte für Familienrecht

Marcus Hering