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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Bankrecht

Haftung bei missbräuchlicher Nutzung der Kreditkarte

Sehr geehrte Rechtsanwältin für Bankrecht,

ich wende mich an Sie, da ich dringend Hilfe benötige bezüglich eines Problems mit meiner Kreditkarte. Ich heiße Xenia Otten und bin seit einigen Jahren Kunde bei einer großen Bank. Vor kurzem habe ich bemerkt, dass meine Kreditkarte missbräuchlich genutzt wurde und hohe Beträge abgebucht wurden, die ich nicht autorisiert habe.

Ich habe bereits Kontakt mit meiner Bank aufgenommen und den Vorfall gemeldet. Allerdings machen sie mich jetzt für die missbräuchliche Nutzung verantwortlich und drohen mir mit einer Haftung. Ich fühle mich sehr verunsichert und weiß nicht, wie ich mich in dieser Situation verhalten soll. Ich habe weder die Transaktionen autorisiert noch war ich in der Nähe des Ortes, an dem sie stattgefunden haben.

Meine Sorge ist, dass ich für die entstandenen Kosten haften muss, obwohl ich keinerlei Schuld trage. Ich habe immer sorgfältig mit meiner Kreditkarte umgegangen und kann mir nicht erklären, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte. Können Sie mir bitte sagen, wie die rechtliche Lage in einem solchen Fall aussieht und ob ich tatsächlich für die Kosten aufkommen muss? Gibt es Möglichkeiten, meine Haftung zu begrenzen oder die Bank zur Übernahme der Kosten zu bewegen?

Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung und Beratung freuen, da ich momentan sehr verunsichert bin und nicht weiß, wie ich weiter vorgehen soll.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Xenia Otten

Karl Böhm

Sehr geehrte Frau Otten,

ich verstehe Ihre Besorgnis und kann nachvollziehen, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Der Missbrauch Ihrer Kreditkarte ist ein ernstes Problem, das schnellstmöglich geklärt werden muss. Es ist wichtig, dass Sie sich in dieser Situation rechtlich absichern und Ihre Rechte als Verbraucherin wahren.

In einem Fall wie dem Ihren ist es zunächst wichtig, dass Sie den Vorfall bei Ihrer Bank gemeldet haben, was Sie bereits getan haben. Die Bank ist verpflichtet, den Vorfall zu untersuchen und Ihnen dabei zu helfen, den Missbrauch aufzuklären. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Bank Sie nun für die missbräuchliche Nutzung verantwortlich macht und mit einer Haftung droht.

Nach deutschem Recht gilt grundsätzlich, dass der Karteninhaber für die unautorisierte Nutzung seiner Kreditkarte haftet, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Karte nicht fahrlässig oder grob fahrlässig verloren hat. In Ihrem Fall scheint es jedoch, dass Sie die Karte nicht verloren haben und auch nicht fahrlässig damit umgegangen sind. Daher sollten Sie der Bank gegenüber deutlich machen, dass Sie keine Schuld an dem Missbrauch tragen und dass Sie nicht für die Kosten haften wollen.

Sie haben das Recht, eine Kopie des entsprechenden Kreditkartenvertrags sowie sämtliche Informationen und Unterlagen zu den fraglichen Transaktionen von Ihrer Bank anzufordern. Dies kann Ihnen dabei helfen, den Missbrauch aufzuklären und Ihre Unschuld zu beweisen.

Falls die Bank weiterhin auf einer Haftung Ihrerseits besteht, sollten Sie in Erwägung ziehen, rechtlichen Beistand zu suchen. Ein Rechtsanwalt für Bankrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen zu vertreten und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Bank einzuleiten, um Ihre Haftung zu begrenzen oder die Bank zur Übernahme der Kosten zu bewegen.

Es ist wichtig, dass Sie in dieser Situation ruhig bleiben und sich gut informieren, um Ihre Rechte zu schützen. Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung des Vorfalls.

Mit freundlichen Grüßen,
Karl Böhm

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Karl Böhm