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Arbeitszeugnis schlechter als erwartet - wie kann ich dagegen vorgehen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich heiße Karl Heinze und arbeite seit fünf Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Projektleiter. Nachdem ich mein Arbeitsverhältnis aufgrund betriebsbedingter Kündigung beendet habe, habe ich nun mein Arbeitszeugnis erhalten. Leider bin ich mit dem Zeugnis sehr unzufrieden, da es nicht meinen Leistungen und meinem Engagement während meiner Zeit im Unternehmen gerecht wird.

Im Arbeitszeugnis werden meine Leistungen lediglich als "befriedigend" bewertet und es fehlen konkrete Beispiele für meine Erfolge und Leistungen. Zudem enthält das Zeugnis Formulierungen, die meiner Meinung nach negativ und abwertend wirken. Ich habe während meiner Zeit im Unternehmen stets mein Bestes gegeben und positive Rückmeldungen von Vorgesetzten und Kollegen erhalten. Daher bin ich sehr enttäuscht über das schlechte Zeugnis und befürchte, dass es meine berufliche Zukunft negativ beeinflussen könnte.

Wie kann ich gegen das schlechte Arbeitszeugnis vorgehen und welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um mein Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis durchzusetzen? Welche Schritte sollte ich als nächstes unternehmen, um eine mögliche Verbesserung meines Zeugnisses zu erreichen? Ich würde mich über Ihre professionelle Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Karl Heinze

Alexander Lenzner

Sehr geehrter Herr Heinze,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Arbeitszeugnisses. Es ist verständlich, dass Sie mit der Bewertung und Formulierung in Ihrem Zeugnis nicht zufrieden sind, insbesondere wenn Sie während Ihrer Zeit im Unternehmen stets gute Leistungen erbracht haben. Ein Arbeitszeugnis sollte die Leistungen und das Engagement eines Mitarbeiters angemessen widerspiegeln und keine falschen oder abwertenden Informationen enthalten.

In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis gemäß § 109 GewO (Gewerbeordnung). Das bedeutet, dass das Zeugnis wahrheitsgemäß sein muss, jedoch die Leistungen und Qualitäten des Arbeitnehmers positiv darstellen sollte. Wenn Sie also der Meinung sind, dass Ihr Zeugnis nicht Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, können Sie dagegen vorgehen.

Zunächst sollten Sie das Unternehmen schriftlich auffordern, das Zeugnis zu überarbeiten und Ihre Leistungen angemessen darzustellen. Dabei können Sie konkrete Beispiele Ihrer Erfolge und Leistungen während Ihrer Zeit im Unternehmen anführen. Sollte das Unternehmen nicht auf Ihre Forderung reagieren oder sich weigern, das Zeugnis zu ändern, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Sie haben die Möglichkeit, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, der Sie in diesem Prozess unterstützen kann. In einem solchen Fall kann der Anwalt eine Klage auf Zeugnisberichtigung einreichen, um Ihr Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis durchzusetzen. Dabei wird das Gericht prüfen, ob das Zeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gegebenenfalls eine Änderung des Zeugnisses anordnen.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen, wie Arbeitsverträge, Leistungsbeurteilungen und interne Rückmeldungen, sammeln und Ihrem Anwalt zur Verfügung stellen, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Ihr Anwalt wird Sie auch hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten und Ihnen helfen, eine möglichst positive Lösung in dieser Angelegenheit zu erreichen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie zu einer erfolgreichen Klärung Ihres Problems mit dem Arbeitszeugnis führen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder professionelle Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Lenzner
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Alexander Lenzner