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Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Vorsteuer geltend machen zu können?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Gerald Jensen und betreibe ein kleines Unternehmen im Bereich des Online-Handels. In den letzten Monaten habe ich vermehrt Ware für mein Geschäft eingekauft und dabei auch Umsatzsteuer gezahlt. Nun frage ich mich, ob ich diese Vorsteuer geltend machen kann und welche Voraussetzungen ich dafür erfüllen muss.

Mein Unternehmen ist als Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings habe ich gelesen, dass es unter bestimmten Umständen möglich ist, die Vorsteuer dennoch geltend zu machen. Ich bin mir jedoch unsicher, ob mein Unternehmen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich die Vorsteuer nicht geltend mache. Es handelt sich bei den Beträgen um keine unerheblichen Summen, die sich im Laufe der Zeit zu einer beachtlichen Summe addieren könnten. Daher möchte ich sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten ausschöpfe, um meine Ausgaben zu optimieren.

Können Sie mir bitte konkret aufzeigen, welche Voraussetzungen mein Unternehmen erfüllen muss, um die Vorsteuer geltend machen zu können? Gibt es bestimmte Kriterien oder Bedingungen, die ich beachten muss? Und falls mein Unternehmen diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gibt es alternative Wege, um die Vorsteuer dennoch abzusetzen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Aufklärung zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Jensen

Roberta Schlattmann

Sehr geehrter Herr Jensen,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Geltendmachung der Vorsteuer in Ihrem Unternehmen. Als Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Umsatzsteuer freue ich mich, Ihnen bei diesem Thema weiterhelfen zu können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und somit auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Allerdings haben Sie als Kleinunternehmer auch keinen Vorsteuerabzug und können somit die Vorsteuer, die Sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlt haben, nicht geltend machen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, unter denen auch Kleinunternehmer die Vorsteuer geltend machen können. Eine dieser Ausnahmen ist beispielsweise, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen für eine steuerpflichtige Tätigkeit erwerben. Wenn Sie also neben Ihrer Tätigkeit als Kleinunternehmer auch steuerpflichtige Umsätze erzielen, können Sie die Vorsteuer aus diesen Einkäufen geltend machen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Vorsteuer nur geltend gemacht werden kann, wenn die Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Es ist daher ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf vorlegen zu können.

Falls Ihr Unternehmen nicht die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Vorsteuer erfüllt, gibt es leider keine Möglichkeit, die Vorsteuer dennoch abzusetzen. Es ist daher wichtig, im Voraus zu prüfen, ob es sich lohnt, Waren oder Dienstleistungen für Ihr Unternehmen als Kleinunternehmer zu erwerben, wenn Sie die Vorsteuer nicht geltend machen können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Roberta Schlattmann

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Experte für Vorsteuer

Roberta Schlattmann