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Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Kann ich Vorsteuer geltend machen, wenn ich meinen Firmensitz im Ausland habe?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Georg Fuchs und bin Geschäftsführer einer kleinen GmbH, die ihren Firmensitz im Ausland hat. Wir sind in Deutschland tätig und erbringen hier Dienstleistungen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich als Unternehmer die Vorsteuer geltend machen kann, obwohl mein Firmensitz nicht in Deutschland liegt.

Aktuell haben wir regelmäßige Einnahmen aus unseren Kunden in Deutschland und tätigen auch regelmäßig Ausgaben für unser Unternehmen hier vor Ort. Ich habe bereits gehört, dass es möglich ist, die Vorsteuer geltend zu machen, auch wenn der Firmensitz sich im Ausland befindet. Allerdings bin ich mir unsicher, ob dies in meinem Fall auch zutrifft und wie genau ich dabei vorgehen muss.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise zu viel Steuern zahle, wenn ich die Vorsteuer nicht korrekt geltend mache. Deshalb wäre es für mich sehr wichtig, Klarheit darüber zu bekommen, ob und wie ich die Vorsteuer als Unternehmer mit Firmensitz im Ausland in Deutschland geltend machen kann.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Vorsteuer geltend zu machen? Gibt es spezielle Formulare oder Verfahren, die ich beachten muss? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Fuchs

Phillip Buchner

Sehr geehrter Herr Fuchs,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Geltendmachung der Vorsteuer als Unternehmer mit Firmensitz im Ausland. Es freut mich, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen und ich werde mein Bestes tun, um Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterzuhelfen.

Grundsätzlich ist es als Unternehmer möglich, die Vorsteuer geltend zu machen, unabhängig davon, ob der Firmensitz im In- oder Ausland liegt. In Ihrem Fall, als Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz im Ausland, die Dienstleistungen in Deutschland erbringt, können Sie ebenfalls die Vorsteuer aus Ihren in Deutschland getätigten Ausgaben geltend machen.

Damit Sie die Vorsteuer korrekt geltend machen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Ihre GmbH im Inland steuerpflichtig ist. Das bedeutet, dass Sie hier Umsatzsteuer zahlen müssen. Da Sie Dienstleistungen in Deutschland erbringen, unterliegen Sie grundsätzlich der deutschen Umsatzsteuer.

Des Weiteren müssen Sie die Vorsteuer aus den in Deutschland getätigten Ausgaben nach den geltenden Vorschriften und Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) geltend machen. Dazu müssen Sie die entsprechenden Rechnungen und Belege über die getätigten Ausgaben vorlegen können. Diese sollten auf den Namen Ihrer GmbH ausgestellt sein.

Um die Vorsteuer geltend zu machen, müssen Sie in der Regel eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. In dieser Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie die Umsatzsteuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung gestellt haben, sowie die Vorsteuer aus Ihren Ausgaben an. Das Finanzamt prüft dann die Angaben und erstattet Ihnen gegebenenfalls die Vorsteuer.

Es ist wichtig, dass Sie bei der Geltendmachung der Vorsteuer alle gesetzlichen Vorgaben und Fristen einhalten, um mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Sollten Sie unsicher sein, empfehle ich Ihnen, sich an einen erfahrenen Steuerberater zu wenden, der Sie bei diesem Prozess unterstützen kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Phillip Buchner

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Phillip Buchner