Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vorsteuer

Kann ich die Vorsteuer auch rückwirkend geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Selma Klett und betreibe ein kleines Unternehmen im Bereich des Online-Handels. In der Vergangenheit habe ich leider versäumt, die Vorsteuer geltend zu machen und frage mich nun, ob es möglich ist, dies rückwirkend zu tun. Ich bin mir bewusst, dass dies ein Fehler war und möchte gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dieses Versäumnis zu korrigieren.

Die aktuelle Situation ist, dass ich regelmäßig Einkäufe tätige, bei denen ich Umsatzsteuer zahle. Da ich die Vorsteuer bisher nicht geltend gemacht habe, fehlen mir wichtige finanzielle Mittel, die ich gut für mein Unternehmen nutzen könnte. Ich mache mir Sorgen, dass ich dadurch möglicherweise Steuernachzahlungen leisten muss und das meinen finanziellen Spielraum weiter einschränken könnte.

Daher meine Frage: Ist es möglich, die Vorsteuer auch rückwirkend geltend zu machen und wenn ja, wie gehe ich am besten vor? Gibt es Fristen oder Besonderheiten, auf die ich achten muss? Ich bin sehr dankbar für Ihre Hilfe und Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,

Selma Klett

Roberta Schlattmann

Sehr geehrte Frau Klett,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der rückwirkenden Geltendmachung der Vorsteuer in Ihrem Online-Handelsunternehmen. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, dass Ihnen aufgrund dieses Versäumnisses wichtige finanzielle Mittel entgehen. Ich möchte Ihnen gerne helfen, diese Situation zu klären.

Grundsätzlich ist es möglich, die Vorsteuer rückwirkend geltend zu machen. Hierbei gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Zunächst einmal müssen Sie nachweisen können, dass die Vorsteuer tatsächlich angefallen ist und dass Sie diese bisher nicht geltend gemacht haben. Dafür sollten Sie alle relevanten Belege und Rechnungen sammeln, die die gezahlte Umsatzsteuer ausweisen.

In der Regel können Sie die Vorsteuer bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen. Sie sollten also schnellstmöglich handeln, um keine weiteren finanziellen Einbußen zu erleiden. Um die Vorsteuer korrekt zu erfassen, empfehle ich Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Dieser kann Ihnen bei der Prüfung Ihrer Unterlagen helfen und Sie bei der Beantragung der rückwirkenden Vorsteuer unterstützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rückwirkende Geltendmachung der Vorsteuer auch Auswirkungen auf Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen haben kann. Es kann sein, dass Sie dadurch Steuernachzahlungen leisten müssen, da sich Ihr Vorsteuerabzug erhöht. Ihr Steuerberater kann Ihnen hierbei genauer Auskunft geben und Ihnen bei der Anpassung Ihrer Steuererklärungen helfen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es möglich ist, die Vorsteuer rückwirkend geltend zu machen, allerdings sollten Sie hierbei professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um alle erforderlichen Schritte korrekt durchzuführen. Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Roberta Schlattmann

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Vorsteuer

Roberta Schlattmann