Kann ich die Vorsteuer auch bei betrieblichen Fahrzeugen geltend machen?
Mai 2, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Tobias Waldmüller
Sehr geehrter Steuerberater,
ich habe eine Frage bezüglich der Vorsteuer und der Möglichkeit, diese bei betrieblichen Fahrzeugen geltend zu machen. Ich bin selbstständiger Unternehmer und nutze ein Firmenfahrzeug für geschäftliche Zwecke. Bisher habe ich die Vorsteuer nur bei anderen betrieblichen Ausgaben geltend gemacht, bin mir jedoch unsicher, ob ich sie auch für das Fahrzeug beanspruchen kann.
Mein Ist-Zustand ist folgender: Ich nutze das Fahrzeug hauptsächlich für Kundentermine, Lieferungen und andere geschäftliche Fahrten. Die Kosten für das Fahrzeug, wie Treibstoff, Versicherung und Reparaturen, werden komplett über das Unternehmen abgerechnet. Nun frage ich mich, ob ich auch die Vorsteuer auf diese Kosten zurückfordern kann.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich die Vorsteuer auf die Fahrzeugkosten nicht geltend mache. Andererseits möchte ich auch keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommen, wenn ich etwas falsch mache. Deshalb bitte ich um Ihre Expertise zu diesem Thema und um mögliche Lösungswege, wie ich die Vorsteuer für mein betriebliches Fahrzeug korrekt beanspruchen kann.
Können Sie mir daher erklären, ob und wie ich die Vorsteuer für mein betriebliches Fahrzeug geltend machen kann? Gibt es spezielle Regelungen oder Voraussetzungen, die ich beachten muss? Ich freue mich auf Ihre fachkundige Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Guido Raab
Sehr geehrter Herr Raab,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Vorsteuer und der Möglichkeit, diese bei betrieblichen Fahrzeugen geltend zu machen. Es ist sehr verständlich, dass Sie unsicher sind, ob Sie die Vorsteuer auf die Kosten für Ihr Firmenfahrzeug zurückfordern können. Ich werde Ihnen nun ausführlich erläutern, wie Sie die Vorsteuer für Ihr betriebliches Fahrzeug korrekt beanspruchen können.
Grundsätzlich können Unternehmer die Vorsteuer auf alle betrieblichen Ausgaben geltend machen, sofern diese Ausgaben im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Dies gilt auch für die Kosten, die im Zusammenhang mit einem betrieblich genutzten Fahrzeug entstehen, wie Treibstoff, Versicherung und Reparaturen. Da Sie das Fahrzeug hauptsächlich für geschäftliche Zwecke nutzen, können Sie die Vorsteuer auf diese Kosten grundsätzlich zurückfordern.
Um die Vorsteuer für Ihr betriebliches Fahrzeug korrekt geltend zu machen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
1. Trennung von betrieblicher und privater Nutzung: Es ist wichtig, dass Sie die Kosten für das Fahrzeug klar und eindeutig zwischen betrieblicher und privater Nutzung trennen. Nur die Kosten, die tatsächlich für geschäftliche Zwecke anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden.
2. Erfassung der Vorsteuer: Sie müssen die Vorsteuer auf die Kosten für das Fahrzeug in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren und die Vorsteuer separat ausweisen.
3. Vorsteueraufteilung bei gemischter Nutzung: Falls Sie das Fahrzeug auch privat nutzen, müssen Sie die Vorsteuer entsprechend aufteilen. Die Vorsteuer kann nur für den betrieblichen Anteil geltend gemacht werden.
4. Dokumentation: Eine ordnungsgemäße Dokumentation aller betrieblichen Fahrten und Kosten ist unerlässlich, um mögliche Rückfragen des Finanzamts zu beantworten.
Insgesamt ist es also durchaus möglich, die Vorsteuer für Ihr betriebliches Fahrzeug geltend zu machen, solange Sie die oben genannten Punkte beachten. Wenn Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um mögliche Fehler zu vermeiden und Ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Waldmüller

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