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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Wie kann ich meine Steuern bei einer möblierten Vermietung optimieren?

Sehr geehrter Steuerberater,

mein Name ist Tatiana Klett und ich betreibe seit einiger Zeit eine möblierte Vermietung. Insgesamt vermiete ich drei Wohnungen in verschiedenen Städten Deutschlands. Bisher habe ich die Einnahmen aus der Vermietung immer ordnungsgemäß in meiner Steuererklärung angegeben, jedoch frage ich mich, ob es Möglichkeiten gibt, meine Steuern bei der Vermietung zu optimieren.

Momentan zahle ich eine hohe Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen, da ich bisher keine speziellen Steuervorteile oder Abschreibungsmöglichkeiten genutzt habe. Daher mache ich mir Sorgen, dass ich zu viel Steuern zahle und meine Gewinne dadurch geschmälert werden.

Ich habe bereits von verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten wie der Abschreibung von Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der geltenden 2-Prozent-Regelung gehört, bin mir aber unsicher, wie ich diese konkret auf meine Vermietungssituation anwenden kann.

Können Sie mir daher bitte erklären, wie ich meine Steuern bei einer möblierten Vermietung optimieren kann? Gibt es bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten, die ich nutzen sollte? Wie kann ich die 2-Prozent-Regelung für meine Vermietung anwenden? Gibt es sonstige steuerliche Tipps und Tricks, um meine Steuerlast zu reduzieren?

Ich freue mich auf Ihre professionelle Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Klett

Lucas Krebs

Sehr geehrte Frau Klett,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an einer Optimierung Ihrer Steuern im Rahmen Ihrer möblierten Vermietung. Es ist wichtig, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Steuerlast reduzieren können, um Ihre Gewinne zu maximieren. In der Tat gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten und Abschreibungsmöglichkeiten, die Sie als Vermieterin nutzen können, um Ihre Steuern zu optimieren.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer Vermietung erfassen und in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören beispielsweise die Abschreibung von Anschaffungs- und Herstellungskosten für Ihre möblierten Wohnungen. Diese können über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden und mindern somit Ihre steuerpflichtigen Einnahmen.

Die 2-Prozent-Regelung, von der Sie gehört haben, bezieht sich auf die Abschreibung von Gebäuden und kann ebenfalls für Ihre Vermietung genutzt werden. Hierbei können Sie jährlich 2 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes als Werbungskosten geltend machen. Dies kann sich ebenfalls positiv auf Ihre Steuerlast auswirken und Ihre Gewinne erhöhen.

Darüber hinaus sollten Sie auch alle sonstigen Werbungskosten, wie beispielsweise Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Versicherungen oder Werbungskosten für die Vermietung, in Ihrer Steuererklärung angeben. Auch diese Ausgaben können Ihre steuerpflichtigen Einnahmen mindern und somit Ihre Steuerlast reduzieren.

Es ist ratsam, dass Sie alle relevanten steuerlichen Regelungen und Möglichkeiten mit einem erfahrenen Steuerberater besprechen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen und Ihre Steuern optimieren. Ein Steuerberater kann Ihnen individuelle Tipps und Tricks geben, wie Sie Ihre Steuerlast reduzieren können und Ihre Gewinne maximieren.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre professionelle Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Lucas Krebs
Steuerberater

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Lucas Krebs