Können auch Unternehmen gemeinnützige Vereine gründen?
April 1, 2024 | 60,00 EUR | beantwortet von Siegfried Eckstein
Sehr geehrter Steuerberater,
ich habe eine Frage zum Thema Gemeinnützigkeit und Vereinsgründung. Mein Name ist Eiko Michels und ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens. Wir möchten gerne einen gemeinnützigen Verein gründen, um soziale Projekte zu unterstützen und uns gesellschaftlich zu engagieren. Ist es überhaupt möglich, dass Unternehmen gemeinnützige Vereine gründen können?
Hintergrundinformationen: Unser Unternehmen hat sich bereits seit längerer Zeit sozial engagiert und Spendenaktionen durchgeführt. Wir möchten nun diese Aktivitäten bündeln und strukturierter angehen, indem wir einen gemeinnützigen Verein gründen. Dieser Verein soll eigenständig agieren, aber auch eng mit unserem Unternehmen zusammenarbeiten.
Ist-Zustand: Wir haben bereits erste Schritte zur Vereinsgründung unternommen, aber sind uns unsicher, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, dass ein Unternehmen einen gemeinnützigen Verein gründet. Wir möchten sicherstellen, dass wir alle gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht gefährden.
Meine Sorgen: Ich mache mir Sorgen, dass wir bei der Vereinsgründung Fehler machen könnten und dadurch die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage gestellt wird. Es ist uns wichtig, dass wir transparent und korrekt handeln, um auch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Mögliche Lösungen: Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Unternehmen einen gemeinnützigen Verein gründen kann? Gibt es Besonderheiten oder Einschränkungen, die wir beachten müssen? Wie können wir sicherstellen, dass der Verein unabhängig agiert, aber dennoch eine enge Verbindung zu unserem Unternehmen hat?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Eiko Michels
Sehr geehrter Herr Michels,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Gemeinnützigkeit und Vereinsgründung. Es ist grundsätzlich möglich, dass Unternehmen einen gemeinnützigen Verein gründen, um soziale Projekte zu unterstützen und sich gesellschaftlich zu engagieren. Allerdings müssen hierbei bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu gewährleisten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass ein gemeinnütziger Verein nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden muss, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Dazu muss der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das bedeutet, dass die Aktivitäten des Vereins darauf ausgerichtet sein müssen, der Allgemeinheit zu dienen und keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Vordergrund haben dürfen.
Bei der Gründung eines gemeinnützigen Vereins durch ein Unternehmen müssen daher einige Besonderheiten beachtet werden. Zunächst einmal sollte das Unternehmen sicherstellen, dass die Satzung des Vereins klar definiert, welche gemeinnützigen Zwecke verfolgt werden sollen und wie die Zusammenarbeit zwischen dem Verein und dem Unternehmen geregelt ist. Es ist wichtig, dass der Verein unabhängig agiert und nicht als reines Instrument des Unternehmens angesehen wird, um steuerliche Vorteile zu erlangen.
Darüber hinaus müssen die Gründungsmitglieder des Vereins darauf achten, dass sie ehrenamtlich tätig sind und keine persönlichen Vorteile aus der Vereinsarbeit ziehen. Auch die finanzielle Ausstattung des Vereins sollte transparent und nachvollziehbar sein, um mögliche Vorwürfe der Mittelverwendung für private Zwecke zu vermeiden.
Um sicherzustellen, dass der Verein die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet, empfehle ich Ihnen, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, der sich mit dem Thema Vereinsbesteuerung auskennt. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und mögliche Fehler bei der Vereinsgründung zu vermeiden.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Gründung Ihres gemeinnützigen Vereins.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Eckstein

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