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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Wie wirkt sich der Brexit auf die Umsatzsteuer aus?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Elvira Köhler, Inhaberin eines kleinen Online-Shops, der Waren sowohl innerhalb Deutschlands als auch in das Vereinigte Königreich exportiert. Mit dem bevorstehenden Brexit mache ich mir Gedanken darüber, wie sich die Umsatzsteuer für mein Unternehmen ändern wird.

Momentan erfolgt der Export in das Vereinigte Königreich steuerfrei aufgrund der innergemeinschaftlichen Lieferung. Durch den Brexit wird das Vereinigte Königreich jedoch nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes sein, was Auswirkungen auf die Umsatzsteuer haben könnte.

Ich befürchte, dass ich zukünftig die britische Umsatzsteuer berechnen und abführen muss, was zusätzlichen bürokratischen Aufwand und potenziell höhere Kosten bedeuten könnte. Gibt es unter Umständen auch Änderungen bei der Rechnungsstellung oder der Meldepflicht?

Ich bin unsicher, wie ich mein Unternehmen auf diese Veränderungen vorbereiten soll und welche Maßnahmen ich ergreifen muss, um auch nach dem Brexit weiterhin rechtskonform zu agieren. Haben Sie möglicherweise Empfehlungen oder Tipps, wie ich mich am besten auf die neuen Gegebenheiten einstellen kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Elvira Köhler

Lina Sauer

Sehr geehrte Frau Köhler,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der möglichen Auswirkungen des Brexit auf die Umsatzsteuer Ihres Online-Shops, der Waren sowohl innerhalb Deutschlands als auch in das Vereinigte Königreich exportiert. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie sich die neuen Regelungen auf Ihr Unternehmen auswirken könnten.

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird es tatsistisch betrachtet nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes sein, was bedeutet, dass sich auch die Umsatzsteuerregelungen ändern werden. Momentan erfolgt der Export in das Vereinigte Königreich steuerfrei aufgrund der innergemeinschaftlichen Lieferung. Nach dem Brexit könnte es jedoch sein, dass Sie nun die britische Umsatzsteuer berechnen und abführen müssen.

Es ist wichtig, sich frühzeitig auf diese Veränderungen vorzubereiten, um möglichen bürokratischen Aufwand und potenziell höhere Kosten zu minimieren. Eine mögliche Maßnahme wäre es, sich frühzeitig über die neuen Umsatzsteuerregelungen nach dem Brexit zu informieren und gegebenenfalls externe Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen weiterhin rechtskonform agiert.

In Bezug auf die Rechnungsstellung und die Meldepflicht könnte es ebenfalls Änderungen geben. Es ist möglich, dass Sie nun separate Rechnungen für Lieferungen in das Vereinigte Königreich ausstellen müssen und eventuell zusätzliche Meldepflichten gegenüber den britischen Steuerbehörden haben. Es ist ratsam, hierbei rechtzeitig die nötigen Anpassungen vorzunehmen, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen.

Meine Empfehlung wäre es, sich frühzeitig mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin in Verbindung zu setzen, um Ihre spezifische Situation zu besprechen und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Gemeinsam können Sie dann die besten Maßnahmen ergreifen, um Ihr Unternehmen auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Vorbereitung auf die neuen Umsatzsteuerregelungen nach dem Brexit.

Mit freundlichen Grüßen,

Lina Sauer

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Experte für Umsatzsteuer

Lina Sauer