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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Ab wann bin ich als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Anna Ratzberg und bin seit einiger Zeit selbstständig als freiberufliche Grafikdesignerin tätig. In den letzten Monaten habe ich meine Dienstleistungen hauptsächlich an kleine Unternehmen und Privatpersonen angeboten. Nun stehe ich vor der Frage, ab wann ich als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig bin.

Bisher habe ich unter der Kleinunternehmerregelung gearbeitet und somit keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausgewiesen. Da meine Aufträge jedoch zunehmend größer werden und ich auch vermehrt mit größeren Unternehmen zusammenarbeite, frage ich mich, ob ich demnächst umsatzsteuerpflichtig werde.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise bereits umsatzsteuerpflichtig bin, ohne es zu wissen, und dadurch Steuernachzahlungen auf mich zukommen könnten. Daher wäre es für mich wichtig zu erfahren, ab wann genau ich als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig bin und welche Schritte ich in diesem Fall einleiten muss.

Können Sie mir bitte erklären, ab wann ich als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig bin und welche Auswirkungen dies auf meine finanzielle Situation haben könnte? Gibt es möglicherweise auch Möglichkeiten, weiterhin unter der Kleinunternehmerregelung zu arbeiten, oder sollte ich mich bereits jetzt auf die Umstellung vorbereiten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Ratzberg

Emma Wagner

Sehr geehrte Frau Ratzberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Umsatzsteuerpflicht als freiberufliche Grafikdesignerin. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ab wann Sie als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig sind und welche Auswirkungen dies auf Ihre finanzielle Situation haben könnte. Ich werde Ihnen diese Fragen im Folgenden so ausführlich wie möglich beantworten.

Grundsätzlich sind Unternehmer umsatzsteuerpflichtig, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro erzielt haben oder im laufenden Kalenderjahr einen Umsatz von mehr als 50.000 Euro voraussichtlich erwarten. Wenn Sie also Ihre Umsätze in den letzten Monaten gesteigert haben und vermehrt mit größeren Unternehmen zusammenarbeiten, könnte es sein, dass Sie bald die Grenze zur Umsatzsteuerpflicht überschreiten.

Sollte dies der Fall sein, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden und ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Dies bedeutet, dass Sie die Umsatzsteuer, die Sie von Ihren Kunden erhalten, an das Finanzamt abführen müssen. Gleichzeitig haben Sie aber auch das Recht, die Vorsteuer, die Sie für Ihre geschäftlichen Ausgaben gezahlt haben, von der Umsatzsteuer abzuziehen.

Wenn Sie weiterhin unter der Kleinunternehmerregelung arbeiten möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie weiterhin die Umsatzgrenze von 17.500 Euro im Vorjahr bzw. 50.000 Euro im laufenden Jahr nicht überschreiten. Wenn Sie bereits absehen können, dass Sie diese Grenze überschreiten werden, sollten Sie sich auf die Umstellung vorbereiten und planen, wie Sie die Umsatzsteuer in Ihre Preise einbeziehen können.

Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig über Ihre Umsatzsteuerpflicht informieren und gegebenenfalls mit einem Steuerberater wie mir zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Umstellung auf die Umsatzsteuerpflicht benötigen.

Mit freundlichen Grüßen,
Emma Wagner

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