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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen

Muss ich beide Steuerklassen ändern, wenn ich als Ehepaar eine andere Steuerklasse wählen möchte?

Sehr geehrte Steuerberater,

ich heiße Gerda Heck und bin momentan etwas verwirrt bezüglich der Steuerklassen. Mein Ehemann und ich sind bisher beide in Steuerklasse IV eingestuft. Wir überlegen nun, ob es sinnvoll wäre, eine andere Steuerklasse zu wählen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

Unsere derzeitige Situation ist folgende: Wir sind beide berufstätig und verdienen ungefähr gleich viel. Wir haben keine Kinder und keine besonderen steuerlichen Sonderausgaben. In den letzten Jahren haben wir festgestellt, dass wir oft eine hohe Steuernachzahlung leisten mussten und möchten dies gerne vermeiden.

Meine Sorge ist nun, ob es ausreicht, wenn nur einer von uns die Steuerklasse wechselt oder ob wir beide die Steuerklasse ändern müssen, um von den Steuervorteilen zu profitieren. Wie können wir herausfinden, welche Steuerklasse am besten zu unserer Situation passt und wie können wir den Wechsel durchführen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerda Heck

Friedhelm Peters

Sehr geehrte Frau Heck,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Steuerklassen. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken machen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden. Gerne möchte ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich sein.

In Ihrer derzeitigen Situation als verheiratetes Paar ohne Kinder und ohne besondere steuerliche Sonderausgaben sind Sie in der Steuerklasse IV eingestuft. Diese Steuerklasse ist für Ehepaare vorgesehen, die ungefähr gleich viel verdienen. In der Regel wird bei dieser Steuerklasse die Steuerlast gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt.

Nun zur Frage, ob es ausreicht, wenn nur einer von Ihnen die Steuerklasse wechselt oder ob beide den Wechsel durchführen sollten: Grundsätzlich können Ehegatten unabhängig voneinander ihre Steuerklasse ändern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Steuerklassenwechsel Auswirkungen auf das monatliche Nettoeinkommen haben kann. Wenn beispielsweise einer von Ihnen in die Steuerklasse III wechselt (für den Ehepartner mit höherem Einkommen), wird das monatliche Nettoeinkommen dieses Ehepartners steigen, während der andere Ehepartner in die Steuerklasse V wechseln sollte (für den Ehepartner mit geringerem Einkommen), was zu einem niedrigeren monatlichen Nettoeinkommen führen kann.

Um herauszufinden, welche Steuerklasse am besten zu Ihrer Situation passt, empfehle ich Ihnen, eine individuelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Steuerberater kann Ihre persönliche Situation analysieren und Ihnen Empfehlungen geben, welche Steuerklasse für Sie optimal ist, um Steuervorteile zu nutzen und Steuernachzahlungen zu vermeiden. Der Wechsel der Steuerklasse kann in der Regel einmal pro Jahr erfolgen und muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Friedhelm Peters

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Experte für Steuerklassen

Friedhelm Peters