Muss ich auch Einnahmen aus einem Minijob versteuern?
Juni 16, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Quentin Reuter
Liebe Steuerberaterin,
ich heiße Marie Hirschfeld und arbeite neben meinem Hauptberuf in einem Minijob auf 450-Euro-Basis. Bisher habe ich meine Einnahmen aus dem Minijob nie versteuert, da ich davon ausgegangen bin, dass diese steuerfrei sind. Nun habe ich jedoch von Freunden gehört, dass auch Einnahmen aus einem Minijob versteuert werden müssen.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Steuern nachzahlen muss und möchte daher gerne Klarheit darüber haben, ob ich meine Einnahmen aus dem Minijob tatsächlich versteuern muss. Ich habe gehört, dass es auch einen Freibetrag für Minijobs gibt - trifft das in meinem Fall zu?
Können Sie mir bitte erklären, wie die Versteuerung von Einnahmen aus einem Minijob funktioniert und ob ich in meinem konkreten Fall Steuern zahlen muss? Gibt es möglicherweise Möglichkeiten, um Steuern zu sparen oder die Steuerlast zu minimieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marie Hirschfeld
Liebe Marie Hirschfeld,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Versteuerung von Einnahmen aus einem Minijob. Gerne gebe ich Ihnen ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Grundsätzlich gilt, dass Einnahmen aus einem Minijob in Höhe von 450 Euro im Monat steuerfrei sind. Das bedeutet, dass Sie keine Steuern auf diese Einnahmen zahlen müssen. Allerdings gibt es auch beim Minijob eine Ausnahme: Wenn Sie neben Ihrem Hauptberuf tätig sind und insgesamt mehr als 450 Euro im Monat verdienen, müssen Sie die Einnahmen aus dem Minijob versteuern.
In Ihrem konkreten Fall, in dem Sie neben Ihrem Hauptberuf in einem Minijob arbeiten, sollten Sie prüfen, ob Ihre Gesamteinnahmen aus beiden Tätigkeiten den steuerfreien Betrag von 450 Euro im Monat übersteigen. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie die Einnahmen aus dem Minijob versteuern. Dabei wird der Minijob in die Steuerklasse VI eingestuft und mit einem Pauschalsteuersatz von 2% besteuert.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Freibetrag für Minijobs nur gilt, wenn Sie ausschließlich einen Minijob ausüben und keine weiteren Einnahmen haben. Wenn Sie jedoch neben Ihrem Minijob noch einen Hauptberuf ausüben, greift dieser Freibetrag nicht.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, um Steuern zu sparen oder die Steuerlast zu minimieren. Dazu zählen beispielsweise Werbungskosten, die Sie geltend machen können, um Ihre steuerpflichtigen Einnahmen zu reduzieren. Auch Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können Ihre Steuerlast senken.
Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und mögliche Steuersparmöglichkeiten zu prüfen. Gerne stehe ich Ihnen auch für weiterführende Fragen in meiner Online-Sprechstunde zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Reuter

... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?