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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich für meine Arbeitskleidung Steuern absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Alice Schneider und arbeite seit vielen Jahren als Handwerkerin in einem kleinen Handwerksbetrieb. In meinem Beruf trage ich täglich spezielle Arbeitskleidung, wie z.B. Arbeitsstiefel, Arbeitshosen und Arbeitsjacken, um meine Arbeit sicher und effizient ausführen zu können. Diese Arbeitskleidung ist notwendig, um meine beruflichen Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen und mich vor Verletzungen zu schützen.

In der Vergangenheit habe ich immer wieder gehört, dass man die Kosten für Arbeitskleidung von der Steuer absetzen kann. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob und in welchem Umfang dies für mich als Handwerkerin möglich ist. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Steuervorteile verpasse, indem ich die Kosten für meine Arbeitskleidung nicht geltend mache.

Daher möchte ich gerne von Ihnen wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen ich die Kosten für meine Arbeitskleidung von der Steuer absetzen kann. Gibt es bestimmte Kriterien, die ich erfüllen muss, um diese Kosten steuerlich geltend zu machen? Welche Belege muss ich dafür vorlegen und wie hoch ist der mögliche Steuervorteil, den ich dadurch erzielen kann?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alice Schneider

Anneliese Schaaf

Sehr geehrte Frau Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitskleidung als Handwerkerin. Es freut mich, dass Sie sich aktiv mit dem Thema Steuervorteile auseinandersetzen und ich werde Ihnen gerne weiterhelfen.

Grundsätzlich können die Kosten für Arbeitskleidung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, sofern diese beruflich genutzt werden und nicht privat getragen werden. Als Handwerkerin, die täglich spezielle Arbeitskleidung wie Arbeitsstiefel, Arbeitshosen und Arbeitsjacken trägt, erfüllen Sie definitiv die Voraussetzung, dass die Arbeitskleidung notwendig ist, um Ihre beruflichen Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen und Sie vor Verletzungen zu schützen.

Um die Kosten für Ihre Arbeitskleidung steuerlich geltend zu machen, ist es wichtig, dass Sie die entsprechenden Belege aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise die Kaufbelege der Arbeitskleidung, die auf Ihren Namen ausgestellt sind. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass die Arbeitskleidung tatsächlich ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird und nicht auch privat getragen wird. Es ist ratsam, eine klare Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung der Arbeitskleidung zu dokumentieren.

Der mögliche Steuervorteil, den Sie durch das Absetzen der Kosten für Ihre Arbeitskleidung erzielen können, hängt von Ihrem individuellen Einkommen und Steuersatz ab. Grundsätzlich können Sie die Kosten für die Arbeitskleidung in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben und dadurch Ihre steuerliche Belastung reduzieren. Je nach Höhe der Kosten und Ihres Steuersatzes kann sich dies positiv auf Ihre Steuerlast auswirken.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Schaaf

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Experte für Steuererklärung

Anneliese Schaaf