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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich auch die Kita-Gebühren meiner Kinder steuerlich absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Piotr Mattes und habe eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung. Ich bin Vater von zwei Kindern im Kindergartenalter und frage mich, ob ich die Kita-Gebühren steuerlich absetzen kann.

Derzeit zahle ich monatlich einen nicht unerheblichen Betrag für die Betreuung meiner Kinder in der Kindertagesstätte. Da ich als Alleinerziehender berufstätig bin, sind diese Kosten für mich eine große finanzielle Belastung. Ich habe gehört, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, die Kita-Gebühren steuerlich geltend zu machen, bin mir aber unsicher, ob dies in meinem Fall zutrifft.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise eine Chance verpasse, Steuern zu sparen, indem ich die Kita-Gebühren nicht in meiner Steuererklärung angebe. Deshalb möchte ich sicherstellen, dass ich alle Optionen ausschöpfe, um meine Steuerlast zu minimieren.

Können Sie mir bitte sagen, ob und unter welchen Bedingungen ich die Kita-Gebühren meiner Kinder steuerlich absetzen kann? Gibt es bestimmte Nachweise, die ich erbringen muss? Und wie hoch ist der mögliche Steuervorteil, den ich dadurch erzielen könnte?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Piotr Mattes

Anneliese Schaaf

Sehr geehrter Herr Mattes,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Kita-Gebühren. Als Vater von zwei Kindern im Kindergartenalter sind diese Kosten in der Tat eine finanzielle Belastung, und es ist wichtig zu wissen, ob Sie diese Ausgaben steuerlich geltend machen können.

Grundsätzlich können Kita-Gebühren als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um von diesem Steuervorteil profitieren zu können. Zunächst einmal müssen die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder in einer staatlich anerkannten Einrichtung, wie beispielsweise einer Kindertagesstätte, angefallen sein. Private Betreuungskosten sind in der Regel nicht absetzbar.

Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie als Alleinerziehender berufstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden und die Betreuung Ihrer Kinder aus beruflichen Gründen notwendig ist. In Ihrem Fall, als berufstätiger Alleinerziehender, der die Kita-Gebühren für die Betreuung seiner Kinder zahlt, erfüllen Sie diese Voraussetzungen.

Um die Kita-Gebühren steuerlich absetzen zu können, müssen Sie die entsprechenden Nachweise erbringen. Dazu gehören in der Regel die monatlichen Gebührenabrechnungen der Kindertagesstätte, aus denen hervorgeht, wie hoch die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder sind. Diese Belege sollten Sie sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf Ihrer Steuererklärung beifügen.

Der mögliche Steuervorteil, den Sie durch die Absetzung der Kita-Gebühren erzielen können, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Je nach Einkommen und Steuerklasse können Sie einen Teil der Kosten als Sonderausgaben absetzen und somit Ihre Steuerlast reduzieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es eine Höchstgrenze für absetzbare Kinderbetreuungskosten gibt. Diese liegt derzeit bei 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Insgesamt kann die steuerliche Absetzbarkeit von Kita-Gebühren eine finanzielle Entlastung für Sie als Alleinerziehender bedeuten. Es lohnt sich daher, alle relevanten Belege zu sammeln und in Ihrer Steuererklärung anzugeben, um von diesem Steuervorteil profitieren zu können.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Schaaf

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Anneliese Schaaf