Muss ich Steuerberaterkosten auch zahlen, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
August 28, 2023 | 60,00 EUR | beantwortet von Eva Peters
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Louis Kaiser und habe eine Frage bezüglich der Steuerberaterkosten. Ich frage mich, ob ich Steuerberaterkosten auch zahlen muss, wenn ich keine Steuererklärung abgebe.
Hintergrundinformationen zu meiner Situation: Ich bin selbstständig tätig und habe in den letzten Jahren meine Steuererklärungen immer selbst gemacht. Dieses Jahr habe ich jedoch aus Zeitgründen keine Steuererklärung abgegeben. Nun habe ich von meinem Steuerberater eine Rechnung für seine Dienstleistungen erhalten.
Meine Sorgen sind nun, dass ich die Steuerberaterkosten bezahlen muss, obwohl ich keine Steuererklärung abgegeben habe und somit die Dienstleistungen des Steuerberaters nicht in Anspruch genommen habe. Das Geld für die Steuerberaterkosten fehlt mir aktuell und ich möchte gerne wissen, ob ich verpflichtet bin, diese zu zahlen.
Meine Frage an Sie lautet daher: Muss ich die Steuerberaterkosten zahlen, auch wenn ich keine Steuererklärung abgegeben habe? Gibt es mögliche Lösungen für mein Problem, um die Kosten zu umgehen oder zu reduzieren?
Ich freue mich sehr über Ihre Rückmeldung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Louis Kaiser
Sehr geehrter Herr Kaiser,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Steuerberaterkosten. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie die Kosten für die Dienstleistungen Ihres Steuerberaters zahlen müssen, obwohl Sie in diesem Jahr keine Steuererklärung abgegeben haben.
Grundsätzlich muss ich Ihnen mitteilen, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Steuerberaters unabhhängig von der Abgabe einer Steuererklärung erfolgt. Wenn Sie also einen Steuerberater beauftragt haben, unabhängig davon, ob Sie letztendlich eine Steuererklärung abgeben oder nicht, müssen Sie die Kosten für seine Dienstleistungen tragen. Die Tätigkeit des Steuerberaters umfasst nicht nur die Erstellung der Steuererklärung, sondern auch die Beratung und Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten.
In Bezug auf Ihre Situation als Selbstständiger kann ich Ihnen jedoch mögliche Lösungen anbieten, um die Kosten zu umgehen oder zu reduzieren. Sie könnten beispielsweise mit Ihrem Steuerberater über eine pauschale Beratungsgebühr verhandeln, die nicht von der Abgabe einer Steuererklärung abhängig ist. Auf diese Weise könnten Sie die Kosten senken und dennoch von der fachlichen Expertise Ihres Steuerberaters profitieren.
Des Weiteren könnten Sie prüfen, ob es für Selbstständige spezielle Beratungs- oder Förderprogramme gibt, die Ihnen bei der Finanzierung der Steuerberaterkosten helfen könnten. Auch eine Ratenzahlung der Rechnung mit Ihrem Steuerberater könnte eine Möglichkeit sein, um die finanzielle Belastung zu verringern.
Ich empfehle Ihnen, zeitnah das Gespräch mit Ihrem Steuerberater zu suchen, um Ihre Situation zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Es ist wichtig, offene Kommunikation zu führen und mögliche Alternativen zu erörtern.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Peters
Steuerberaterin

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