Kann ich die Steuerberaterkosten von der Steuer absetzen?
Dezember 1, 2023 | 60,00 EUR | beantwortet von Petra Lehmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Erwin Brandes und bin momentan etwas unsicher bezüglich der Absetzbarkeit meiner Steuerberaterkosten. Ich habe im letzten Jahr erstmals einen Steuerberater engagiert, um meine Steuererklärung professionell erstellen zu lassen. Nun frage ich mich, ob ich die Kosten für die Beratung und Unterstützung durch den Steuerberater steuerlich geltend machen kann.
Ich bin Angestellter und verdiene ein durchschnittliches Gehalt. Meine Steuererklärung ist für mich jedes Jahr eine große Herausforderung, da ich nicht über das nötige Fachwissen verfüge, um sämtliche steuerlichen Aspekte richtig zu berücksichtigen. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, einen Steuerberater zu beauftragen, der mir bei der Erstellung meiner Steuererklärung hilft und mögliche Steuervorteile optimal nutzt.
Nun mache ich mir Gedanken darüber, ob die Kosten für den Steuerberater von der Steuer absetzbar sind. Im Internet habe ich bereits einige Informationen gefunden, aber bin mir noch nicht sicher, ob ich die Bedingungen erfülle, um die Steuerberaterkosten tatsächlich absetzen zu können. Daher möchte ich gerne von Ihnen wissen, unter welchen Voraussetzungen ich die Kosten für den Steuerberater steuerlich geltend machen kann und wie ich dabei vorgehen muss.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu weiterhelfen könnten und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Brandes
Sehr geehrter Herr Brandes,
ich freue mich, dass Sie sich mit Ihrer Frage bezüglich der Absetzbarkeit Ihrer Steuerberaterkosten an mich wenden. Gerne gebe ich Ihnen eine ausführliche Antwort zu diesem Thema.
Grundsätzlich sind die Kosten für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Voraussetzung dafür ist, dass die Beratungskosten im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Da Sie angestellt sind und Ihre Steuererklärung aufgrund fehlenden Fachwissens eine Herausforderung für Sie darstellt, können die Kosten für den Steuerberater als Werbungskosten im Rahmen Ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht werden.
Um die Steuerberaterkosten absetzen zu können, müssen Sie die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsbelege vorlegen können. Es ist wichtig, dass die Leistungen des Steuerberaters klar und eindeutig auf die Erstellung Ihrer Steuererklärung zurückzuführen sind. Sie sollten darauf achten, dass die Kosten für die Steuerberatung angemessen und üblich sind. Extravagante oder unverhältnismäßig hohe Kosten könnten vom Finanzamt beanstandet werden.
Um die Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie das Formular "Anlage N" ausfüllen. Dort können Sie unter dem Punkt "Werbungskosten" die Kosten für den Steuerberater angeben. Es ist wichtig, dass Sie die entsprechenden Belege und Rechnungen als Nachweis beifügen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Sie die Kosten für den Steuerberater als Werbungskosten absetzen können, wenn sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen und angemessen sind. Achten Sie darauf, alle Belege aufzubewahren und ordnungsgemäß in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Lehmann

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