Kann ich die Steuerberaterkosten als Betriebsausgaben absetzen?
März 16, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Petra Lehmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Franceska Evers und betreibe seit einigen Jahren ein kleines Unternehmen in der Modebranche. In den letzten Jahren habe ich gemerkt, dass meine Steuerberaterkosten immer weiter steigen und ich frage mich, ob ich diese eigentlich als Betriebsausgaben absetzen kann.
Bisher habe ich die Kosten immer als Werbungskosten in meiner Einkommensteuererklärung angegeben, aber ich frage mich, ob es nicht vielleicht sinnvoller wäre, sie als Betriebsausgaben anzusetzen. Ich führe mein Unternehmen als Einzelunternehmer und habe daher keine klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Ausgaben.
Meine Sorge ist, dass ich vielleicht bisher zu viel Steuern gezahlt habe, weil ich die Steuerberaterkosten falsch abgesetzt habe. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausschöpfe und daher wäre es hilfreich zu wissen, ob ich die Kosten tatsächlich als Betriebsausgaben geltend machen kann.
Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir sagen, ob ich die Steuerberaterkosten als Betriebsausgaben absetzen kann? Falls nicht, gibt es vielleicht andere Möglichkeiten, die Kosten steuerlich geltend zu machen? Ich würde mich sehr über Ihre Expertise und Unterstützung freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Franceska Evers
Sehr geehrte Frau Evers,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten als Betriebsausgaben. Als Steuerberaterin kann ich Ihnen hierbei weiterhelfen und Ihnen die entsprechenden Informationen liefern.
Grundsätzlich sind die Kosten für einen Steuerberater als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie im Rahmen der Erzielung von Einkünften anfallen. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen steuerlich geltend machen können. Diese Kosten mindern somit Ihren Gewinn und damit auch Ihre Steuerlast.
Sie haben bisher die Steuerberaterkosten als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben. Als Einzelunternehmerin ohne klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Ausgaben kann es tatsächlich sinnvoller sein, die Kosten als Betriebsausgaben anzusetzen. Auf diese Weise können Sie die Kosten direkt von Ihrem betrieblichen Gewinn abziehen und somit Ihre Steuerlast reduzieren.
Es ist wichtig, dass Sie die Steuerberaterkosten klar und eindeutig als betrieblich veranlasst nachweisen können. Dazu gehören etwa Rechnungen des Steuerberaters, die explizit die Leistungen für Ihr Unternehmen ausweisen. Auch eine entsprechende Dokumentation darüber, welche Beratungsleistungen in welchem Umfang für Ihr Unternehmen erbracht wurden, ist empfehlenswert.
Sollten Sie in der Vergangenheit tatsächlich zu viel Steuern gezahlt haben, weil Sie die Steuerberaterkosten falsch abgesetzt haben, können Sie eine Korrektur vornehmen. In diesem Fall könnten Sie eine rückwirkende Änderung Ihrer Steuererklärungen vornehmen und die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.
Zusätzlich zur direkten Absetzbarkeit als Betriebsausgaben gibt es auch noch die Möglichkeit, die Steuerberaterkosten als Betriebsausgaben aufzuteilen. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Kosten als Betriebsausgaben und einen Teil als Werbungskosten geltend machen können, je nachdem in welchem Verhältnis die Leistungen für Ihr Unternehmen oder Ihre privaten Einkünfte erbracht wurden.
Insgesamt lässt sich also festhalten, dass die Steuerberaterkosten als Betriebsausgaben absetzbar sind und Sie somit die Möglichkeit haben, Ihre Steuerlast zu reduzieren. Es ist wichtig, die Kosten entsprechend nachzuweisen und gegebenenfalls eine Korrektur vorzunehmen, falls Sie in der Vergangenheit zu viel Steuern gezahlt haben.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Lehmann

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