Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Wie kann ich als Kleinunternehmer die Vorsteuer geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Robert Hoffmann, Inhaber eines kleinen Online-Shops, der innerhalb der EU Waren verkauft. Ich habe vor Kurzem von der Möglichkeit gehört, als Kleinunternehmer die Vorsteuer geltend zu machen, um meine Ausgaben zu reduzieren. Allerdings bin ich mir unsicher, wie genau ich dieses Verfahren anwenden kann und welche Voraussetzungen ich dafür erfüllen muss.

Der Ist-Zustand ist folgender: Ich habe regelmäßig Ausgaben für Materialien, Verpackungen und andere betriebliche Aufwendungen, für die ich die Vorsteuer gerne geltend machen würde. Bisher habe ich jedoch keine Vorsteuererklärung abgegeben und bin mir nicht sicher, ob ich als Kleinunternehmer überhaupt berechtigt bin, die Vorsteuer geltend zu machen.

Meine Sorgen bestehen darin, dass ich befürchte, unnötige Steuern zu zahlen und dadurch meine Gewinnspanne zu verringern. Da mein Unternehmen noch in den Anfängen steht, ist es für mich besonders wichtig, alle Möglichkeiten zur Kostenersparnis zu nutzen und meine steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Daher meine Frage an Sie: Wie kann ich als Kleinunternehmer die Vorsteuer geltend machen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und welche Schritte sind notwendig, um von diesem steuerlichen Vorteil zu profitieren? Gibt es spezielle Formulare oder Anträge, die ich ausfüllen muss, und gibt es Fristen, die ich beachten sollte?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hoffmann

Zofia Schulz

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, als Kleinunternehmer die Vorsteuer geltend zu machen. Als Inhaber eines kleinen Online-Shops, der innerhalb der EU Waren verkauft, ist es verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Ausgaben reduzieren und Ihre Gewinnspanne optimieren können.

Grundsätzlich gilt, dass Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind und somit keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen dürfen. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie als Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend machen können. Wenn Sie also bisher keine Vorsteuererklärung abgegeben haben, könnte dies daran liegen, dass Sie als Kleinunternehmer von der Vorsteuerbefreiung profitieren.

Um als Kleinunternehmer die Vorsteuer geltend machen zu können, müssten Sie zunächst Ihre Umsatzsteuerbefreiung aufgeben und zur Regelbesteuerung optieren. Dies bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und somit auch die Vorsteuer geltend machen können. Hierbei ist zu beachten, dass Sie die Vorsteuer nur für betriebliche Ausgaben geltend machen können, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen.

Um die Vorsteuer geltend machen zu können, müssen Sie regelmäßig Vorsteuererklärungen abgeben und Ihre betrieblichen Ausgaben sowie die darauf entfallende Vorsteuer korrekt dokumentieren. Hierfür gibt es spezielle Formulare, wie z.B. die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung, die Sie beim Finanzamt einreichen müssen. Es ist wichtig, dass Sie die Fristen für die Abgabe dieser Erklärungen einhalten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu klären und zu prüfen, ob es für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung zu wechseln. Ein Steuerberater kann Ihnen auch bei der Abwicklung der Vorsteuererklärungen und der Optimierung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen behilflich sein.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Zofia Schulz

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Zofia Schulz