Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Emma Weidmannsdorf und bin Rentnerin. In diesem Jahr habe ich zum ersten Mal eine Rente bezogen und bin mir unsicher, ob ich eine Steuererklärung abgeben muss. Bisher war ich immer berufstätig und habe regelmäßig meine Steuererklärung gemacht, aber jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich als Rentnerin auch dazu verpflichtet bin.

Meine monatliche Rente beträgt 1.200 Euro und ich habe keine weiteren Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträgen oder anderen Quellen. Ich lebe alleine in meiner Mietwohnung und habe keine Kinder, die noch von mir abhängig sind. Ich habe gehört, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, aber ich bin mir nicht sicher, ob das in meinem Fall zutrifft.

Meine Sorge ist, dass ich etwas falsch mache und am Ende Ärger mit dem Finanzamt bekomme. Ich möchte mich daher rechtzeitig informieren und herausfinden, ob ich eine Steuererklärung abgeben muss und wenn ja, welche Unterlagen ich dafür benötige und wie ich am besten vorgehe.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir sagen, ob ich als Rentnerin eine Steuererklärung abgeben muss? Falls ja, welche Schritte muss ich dafür einleiten und welche Unterlagen benötige ich dafür? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Emma Weidmannsdorf

Dietrich Hohenadel

Sehr geehrte Frau Weidmannsdorf,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Steuerpflicht als Rentnerin. Ich kann Sie gerne darüber informieren, ob Sie als Rentnerin eine Steuererklärung abgeben müssen und Ihnen auch erklären, welche Schritte Sie dafür einleiten müssen und welche Unterlagen Sie benötigen.

Grundsätzlich gilt, dass Rentnerinnen und Rentner wie jeder andere Steuerpflichtige auch verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie Einkünfte haben, die über dem Grundfreibetrag liegen. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2021 beträgt 9.744 Euro für Ledige. Da Ihre monatliche Rente 1.200 Euro beträgt, ergibt sich ein Jahresbetrag von 14.400 Euro. Dies liegt über dem Grundfreibetrag, weshalb Sie in Ihrem Fall verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

Um eine Steuererklärung als Rentnerin abzugeben, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Ihre Rentenbescheide
- Bescheinigungen über eventuelle andere Einkünfte (z. B. Betriebsrenten, Pensionen)
- Belege über mögliche Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind (z. B. Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Kontoauszüge für mögliche Werbungskosten
- Belege über eventuelle Spenden

Um den Prozess der Steuererklärung zu erleichtern, empfehle ich Ihnen, sich frühzeitig mit der Erstellung der Steuererklärung zu beschäftigen. Sie können entweder selbst eine Steuererklärung abgeben oder einen Steuerberater wie mich damit beauftragen. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen haben oder Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Es ist wichtig, die Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen, um eventuelle Strafzahlungen zu vermeiden. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021 ist in der Regel der 31. Juli 2022. Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, können Sie diese beim Finanzamt beantragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dietrich Hohenadel

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dietrich Hohenadel