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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Ist es sinnvoll, ein Homeoffice steuerlich geltend zu machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Xenia Hoffmann und arbeite seit einiger Zeit hauptsächlich von zu Hause aus in einem Homeoffice. In der Vergangenheit habe ich die Kosten für mein Homeoffice nicht steuerlich geltend gemacht, da mir die steuerlichen Regelungen in diesem Bereich nicht ganz klar waren. Nun frage ich mich, ob es sinnvoll ist, die Kosten für mein Homeoffice steuerlich abzusetzen.

Mein derzeitiger Ist-Zustand ist folgender: Ich arbeite regelmäßig von zu Hause aus in einem extra eingerichteten Arbeitszimmer. Dort habe ich einen Schreibtisch, einen Computer und alles, was ich für meine Arbeit benötige. Die Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers sowie für die laufenden Betriebskosten wie Strom, Wasser und Internet trage ich alleine.

Meine Sorge ist, dass ich bisher möglicherweise Geld verschenkt habe, indem ich die Kosten für mein Homeoffice nicht steuerlich abgesetzt habe. Ich frage mich, ob es sich lohnen könnte, diese Kosten in meiner Steuererklärung anzugeben und ob es überhaupt möglich ist, Homeoffice-Kosten steuerlich geltend zu machen.

Daher meine konkrete Frage an Sie als Steuerberater: Ist es sinnvoll, die Kosten für mein Homeoffice steuerlich abzusetzen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und wie hoch könnten die Einsparungen durch die steuerliche Absetzbarkeit meiner Homeoffice-Kosten sein? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine ausführliche Beratung zu diesem Thema.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen,

Xenia Hoffmann

Zofia Schulz

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten. Es ist durchaus sinnvoll, die Kosten für Ihr Homeoffice steuerlich geltend zu machen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich können Kosten für ein Homeoffice als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass das Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Das bedeutet, dass Sie dort die meisten Ihrer beruflichen Aufgaben erledigen. Zudem muss das Arbeitszimmer ausschließlich oder zumindest überwiegend beruflich genutzt werden. Das heißt, dass private Nutzung nur in einem sehr geringen Umfang stattfinden darf.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Kosten für die Einrichtung Ihres Arbeitszimmers sowie die laufenden Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung, Internet, Reinigung etc. steuerlich absetzen. Hierbei können Sie entweder die tatsächlichen Kosten oder einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Quadratmeter des Arbeitszimmers geltend machen, jedoch maximal 1.250 Euro im Jahr.

Durch die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Homeoffice-Kosten können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und somit Geld sparen. Die genaue Höhe der Einsparungen hängt dabei von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Es lohnt sich in jedem Fall, die Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Ich empfehle Ihnen, alle relevanten Belege und Nachweise für Ihre Homeoffice-Kosten sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren, damit Sie diese bei Bedarf gegenüber dem Finanzamt nachweisen können.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine detailliertere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Zofia Schulz

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Zofia Schulz