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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Sind Schenkungen zwischen Ehepartnern steuerfrei?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Jürgen Krausmüller und wende mich an Sie, weil ich eine Frage zur Schenkungssteuer habe. Meine Frau und ich haben vor, uns gegenseitig Schenkungen zu machen, um unser Vermögen zu optimieren. Nun stellt sich mir die Frage, ob Schenkungen zwischen Ehepartnern steuerfrei sind oder ob hierbei Schenkungssteuer anfällt.

Unsere Ausgangssituation ist folgende: Meine Frau und ich sind seit 10 Jahren verheiratet und haben gemeinsam ein Haus sowie verschiedene Geldanlagen. Wir möchten nun einen Teil unseres Vermögens verschenken, um Steuern zu sparen und unseren Kindern bereits zu Lebzeiten etwas zukommen zu lassen. Allerdings sind wir uns unsicher, ob Schenkungen zwischen Ehepartnern steuerfrei sind oder ob wir hierbei mit Steuerbelastungen rechnen müssen.

Unsere Sorgen liegen darin, dass wir die steuerlichen Auswirkungen einer Schenkung zwischen Ehepartnern nicht genau einschätzen können und befürchten, dass wir unerwartete Steuerzahlungen leisten müssen. Aus diesem Grund möchten wir gerne von Ihnen erfahren, ob Schenkungen zwischen Ehepartnern steuerfrei sind oder ob bestimmte Freibeträge oder Regelungen gelten, um die Schenkungssteuer zu minimieren.

Können Sie uns in diesem Zusammenhang mögliche Lösungen aufzeigen, wie wir Schenkungen zwischen Ehepartnern steuerlich optimal gestalten können?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Krausmüller

Lina Walter

Sehr geehrter Herr Krausmüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Schenkungssteuer zwischen Ehepartnern. Gerne erläutere ich Ihnen die steuerlichen Aspekte und Regelungen, die in Ihrem Fall relevant sind.

Grundsätzlich sind Schenkungen zwischen Ehepartnern gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) steuerfrei. Dies bedeutet, dass Sie Ihrem Ehepartner Vermögenswerte schenken können, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Diese Regelung gilt unabhhängig davon, ob es sich um Geld, Immobilien oder andere Vermögensgegenstände handelt. Es ist also möglich, Vermögen innerhalb der Ehe steuerfrei zu verschenken.

Allerdings gibt es auch Grenzen und Besonderheiten zu beachten. So sind Schenkungen zwischen Ehepartnern nur dann steuerfrei, wenn sie im Rahmen des güterrechtlichen Ausgleichs erfolgen. Das bedeutet, dass die Schenkung im Zusammenhang mit dem ehelichen Güterstand stehen muss, z.B. im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Zugewinngemeinschaft. Wenn die Schenkung nicht im Rahmen des güterrechtlichen Ausgleichs erfolgt, kann Schenkungssteuer anfallen.

Des Weiteren gibt es Freibeträge, die bei Schenkungen zwischen Ehepartnern beachtet werden sollten. Die Freibeträge für Ehepartner liegen aktuell bei 500.000 Euro. Das bedeutet, dass Schenkungen bis zu diesem Betrag steuerfrei sind. Wenn der Wert der Schenkung diesen Freibetrag übersteigt, fällt Schenkungssteuer an. Die Steuersätze und Freibeträge können je nach Bundesland variieren, daher ist es ratsam, sich hierzu individuell beraten zu lassen.

Um Schenkungen zwischen Ehepartnern steuerlich optimal zu gestalten, empfehle ich Ihnen, sich professionell beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie entwickeln, um Ihr Vermögen steueroptimiert zu verschenken. Dabei können auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. die Nutzung von Freibeträgen oder die Aufteilung von Vermögenswerten berücksichtigt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Lina Walter

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