Muss ich Schenkungssteuer auch für Geldgeschenke zahlen?
September 16, 2022 | 55,00 EUR | beantwortet von Lina Walter
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Zofia Schillinger und bin auf der Suche nach Informationen zur Schenkungssteuer. Mein Onkel hat mir vor kurzem einen größeren Geldbetrag geschenkt und ich frage mich, ob ich dafür Schenkungssteuer zahlen muss.
Hintergrund ist, dass mein Onkel eine großzügige Geste machen wollte und mir finanziell unter die Arme greifen wollte. Der Betrag beläuft sich auf eine nicht unerhebliche Summe und ich bin unsicher, ob ich dafür Steuern zahlen muss.
Mein bisheriges Verständnis ist, dass die Schenkungssteuer fällig wird, wenn Vermögenswerte innerhalb der Familie verschenkt werden. Da es sich bei dem Geldgeschenk meines Onkels um eine finanzielle Zuwendung handelt, frage ich mich, ob diese auch der Schenkungssteuer unterliegt.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Steuern nachzahlen muss und möchte daher um Aufklärung bitten. Gibt es bestimmte Freibeträge, die bei Geldgeschenken gelten? Gibt es Möglichkeiten, um die Schenkungssteuer zu umgehen oder zu minimieren?
Ich würde mich sehr über eine ausführliche Erklärung und Beratung zu diesem Thema freuen, um meine Situation besser einschätzen zu können.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Zofia Schillinger
Sehr geehrte Frau Schillinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schenkungssteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche Steuerzahlungen machen, besonders bei größeren Geldgeschenken von Familienmitgliedern wie Ihrem Onkel. Ich werde Ihnen gerne ausführlich erläutern, wie die Schenkungssteuer funktioniert und ob Sie in Ihrem Fall Steuern zahlen müssen.
Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen von Vermögenswerten erhoben wird. Dazu zählen sowohl Sachwerte als auch Geldgeschenke. In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei bleiben. Für Schenkungen zwischen Verwandten in gerader Linie (also z.B. zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln) beträgt der Freibetrag aktuell 400.000 Euro. Für Schenkungen zwischen Geschwistern oder anderen Verwandten beträgt der Freibetrag 20.000 Euro.
In Ihrem Fall, wo Ihr Onkel Ihnen einen größeren Geldbetrag geschenkt hat, wäre also entscheidend, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zu Ihrem Onkel stehen. Wenn er Ihr Onkel väterlicherseits oder mütterlicherseits ist, würde der Freibetrag von 400.000 Euro gelten und Sie müssten keine Schenkungssteuer zahlen, solange der Geldbetrag unterhalb dieses Freibetrags liegt.
Wenn der Geldbetrag allerdings über dem Freibetrag liegt, müssten Sie Schenkungssteuer zahlen. Die Steuersätze für die Schenkungssteuer sind gestaffelt und können je nach Höhe des verschenkten Betrags variieren. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu umgehen oder zu minimieren, z.B. durch geschickte Steuergestaltung oder die Nutzung von Freibeträgen.
Es ist empfehlenswert, sich in einem solchen Fall von einem Steuerberater beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu prüfen und gegebenenfalls steueroptimale Lösungen zu finden. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um Ihre Fragen zur Schenkungssteuer zu klären.
Ich hoffe, diese Informationen haben Ihnen weitergeholfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Walter
Steuerberaterin

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