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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Kann ich Schenkungen auch im Ausland steuerlich geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Jenny Busch und habe eine Frage zum Thema Schenkungssteuer. Ich habe vor Kurzem von meinem Großvater eine größere Geldsumme als Schenkung erhalten. Allerdings lebt er im Ausland und das Geld wurde von seinem Konto dort auf mein Konto in Deutschland überwiesen.

Nun frage ich mich, ob ich diese Schenkung auch steuerlich geltend machen kann und ob ich Schenkungssteuer zahlen muss. Ich bin mir unsicher, da es sich um eine Schenkung aus dem Ausland handelt und ich nicht genau weiß, wie die gesetzlichen Regelungen in diesem Fall aussehen.

Meine Sorge ist, dass ich unerwartet hohe Steuern zahlen muss, obwohl ich das Geld als Geschenk erhalten habe. Gibt es möglicherweise eine Möglichkeit, die Schenkungssteuer zu umgehen oder zu minimieren, wenn es sich um eine Schenkung aus dem Ausland handelt? Ich möchte gerne sicherstellen, dass ich keine Steuern zahlen muss, die ich vielleicht vermeiden könnte.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir erklären, wie die steuerlichen Regelungen für Schenkungen aus dem Ausland in Deutschland sind? Gibt es spezielle Formulare oder Dokumente, die ich einreichen muss, um die Schenkung steuerlich anzuerkennen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jenny Busch

Fred Wittik

Sehr geehrte Frau Busch,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Schenkungssteuer in Bezug auf eine Schenkung aus dem Ausland. Ich verstehe, dass Sie sich unsicher fühlen und möchten Ihnen daher gerne alle Informationen geben, die Sie benötigen.

Grundsätzlich unterliegen auch Schenkungen aus dem Ausland in Deutschland der Schenkungssteuer. Dabei ist es wichtig, dass die Schenkung ordnungsgemäß dokumentiert und angegeben wird, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. In Ihrem Fall, in dem Sie von Ihrem Großvater eine Geldsumme als Schenkung erhalten haben, ist es wichtig, alle relevanten Informationen und Dokumente bereitzuhalten.

Zunächst sollten Sie prüfen, ob es zwischen Deutschland und dem Land, aus dem die Schenkung stammt, ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Dieses Abkommen regelt, wie Schenkungen steuerlich behandelt werden, wenn sie aus dem Ausland stammen. Falls es ein solches Abkommen gibt, wird in der Regel festgelegt, dass nur in einem der beiden Länder Schenkungssteuer gezahlt werden muss.

Wenn es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, dann müssen Sie die Schenkung auch in Deutschland angeben und gegebenenfalls Schenkungssteuer zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und dem Schenker.

Um die Schenkungssteuer zu minimieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist, dass Schenkungen zwischen nahen Verwandten, wie zum Beispiel zwischen Großeltern und Enkeln, in einem bestimmten Freibetrag steuerfrei sind. Sie sollten daher prüfen, ob Sie von diesem Freibetrag profitieren können.

In Bezug auf die Dokumentation und Anmeldung der Schenkung sollten Sie sich an das zuständige Finanzamt wenden und alle erforderlichen Formulare einreichen. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen offenzulegen, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine detailliertere Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Wittik

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Fred Wittik