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Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Wie berechne ich die Mehrwertsteuer für meine Produkte?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Valentina Walter und betreibe einen kleinen Online-Shop, in dem ich handgefertigte Schmuckstücke verkaufe. Bisher habe ich mich noch nie mit dem Thema Mehrwertsteuer auseinandergesetzt, da ich keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze hatte. Nun möchte ich allerdings expandieren und auch ins Ausland verkaufen. Deshalb möchte ich gerne wissen, wie ich die Mehrwertsteuer für meine Produkte korrekt berechnen kann.

Meine Produkte haben verschiedene Preise und ich bin mir unsicher, wie ich die 19% Mehrwertsteuer korrekt auf die Verkaufspreise aufschlagen soll. Außerdem frage ich mich, ob ich die Mehrwertsteuer auch auf die Versandkosten berechnen muss und ob es Ausnahmen oder spezielle Regelungen gibt, die ich beachten sollte.

Da ich als Kleinunternehmerin bisher auf die Anwendung der Regelungen zur Umsatzsteuer verzichtet habe, bin ich mir unsicher, wie ich nun vorgehen soll. Ich möchte keine Fehler machen und keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Deshalb wäre es für mich sehr hilfreich, wenn Sie mir Schritt für Schritt erklären könnten, wie ich die Mehrwertsteuer korrekt berechne und wie ich diese in meiner Buchhaltung korrekt verbuche.

Ich freue mich auf Ihre professionelle Beratung und hoffe, dass Sie mir dabei helfen können, meine Fragen zum Thema Mehrwertsteuer zu klären.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Valentina Walter

Friedhelm Sauer

Sehr geehrte Frau Walter,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Beratung zum Thema Mehrwertsteuer. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, wie Sie die Mehrwertsteuer für Ihre Produkte korrekt berechnen und verbuchen sollen, insbesondere da Sie bisher als Kleinunternehmerin von der Anwendung der Regelungen zur Umsatzsteuer befreit waren.

Als Online-Shop Betreiberin, die handgefertigte Schmuckstücke verkauft, müssen Sie die Mehrwertsteuer auf Ihre Produkte korrekt berechnen, wenn Sie ins Ausland verkaufen möchten. Die Mehrwertsteuer beträgt in Deutschland in der Regel 19%, es gibt jedoch auch reduzierte Steuersätze von 7% für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Um die Mehrwertsteuer auf Ihre Verkaufspreise korrekt aufzuschlagen, müssen Sie den Nettopreis Ihrer Produkte um den entsprechenden Mehrwertsteuersatz erhöhen.

Beispiel: Wenn der Nettopreis eines Schmuckstücks 50€ beträgt und der Mehrwertsteuersatz 19% beträgt, beträgt der Bruttobetrag (inklusive Mehrwertsteuer) 59,50€.

Ja, Sie müssen die Mehrwertsteuer auch auf die Versandkosten berechnen. Diese gelten als steuerpflichtige Nebenleistung zum Hauptgeschäft und müssen daher ebenfalls mit dem entsprechenden Mehrwertsteuersatz belegt werden.

Es gibt Ausnahmen und spezielle Regelungen im Bereich der Mehrwertsteuer, die Sie beachten sollten. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung, die es Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 22.000€ erlaubt, auf die Berechnung und Abführung der Mehrwertsteuer zu verzichten. Allerdings müssen Sie bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Kunden im EU-Ausland die dort geltenden Mehrwertsteuerregeln beachten.

Um die Mehrwertsteuer korrekt zu verbuchen, empfehle ich Ihnen, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen und alle relevanten Umsatzsteuerbelege aufzubewahren. Sie sollten regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen und die Mehrwertsteuer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verbuchen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen zum Thema Mehrwertsteuer. Falls Sie weitere Fragen haben oder eine detailliertere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Sauer

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Friedhelm Sauer