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Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf die Mehrwertsteuer?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich wende mich an Sie, da ich als Unternehmerin mit dem Thema Mehrwertsteuer konfrontiert bin und mich die Auswirkungen des Brexits auf meine Geschäfte besorgt. Als Online-Händlerin verkaufe ich meine Produkte nicht nur in Deutschland, sondern auch in Großbritannien. Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU frage ich mich, welche Konsequenzen dies für die Mehrwertsteuer hat.

Aktuell führe ich meine Umsatzsteuer in Deutschland und Großbritannien ordnungsgemäß ab. Doch nun befürchte ich, dass sich durch den Brexit möglicherweise Änderungen ergeben könnten, die Auswirkungen auf meine Buchhaltung und Umsatzsteuererklärung haben.

Ich sorge mich insbesondere um Fragen wie: Werden meine Umsätze mit britischen Kunden nun als Exportgeschäfte behandelt und muss ich dafür besondere Nachweise erbringen? Gibt es neue Regelungen bezüglich der Rechnungsstellung und der Höhe der Mehrwertsteuer, die ich beachten muss? Wie verhält es sich mit Rücksendungen von Waren aus Großbritannien und den damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen?

Da sich der Brexit in den vergangenen Monaten immer wieder verzögert hat und die genauen Bedingungen bis zuletzt unklar waren, bin ich unsicher, wie ich mich als Unternehmerin darauf vorbereiten soll. Daher bitte ich um Ihre Expertise und Unterstützung, um zu erfahren, welche Auswirkungen der Brexit auf die Mehrwertsteuer für mein Unternehmen haben wird und welche Schritte ich gegebenenfalls einleiten muss, um mich darauf vorzubereiten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Dietrich

Friedhelm Sauer

Sehr geehrte Frau Dietrich,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Mehrwertsteuer in Bezug auf den Brexit und die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen als Online-Händlerin, die sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien aktiv ist.

Der Brexit hat in der Tat Auswirkungen auf die Mehrwertsteuerregelungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für Drittstaaten. Das bedeutet, dass Lieferungen von Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als Exportgeschäfte behandelt werden.

Für Sie als Online-Händlerin bedeutet dies, dass Sie beim Verkauf Ihrer Produkte nach Großbritannien nun Exportgeschäfte tätigen und entsprechende Nachweise wie zum Beispiel Ausfuhrnachweise erbringen müssen. Dies kann sich auf Ihre Buchhaltung und Umsatzsteuererklärung auswirken, da Sie die Umsätze nun als Ausfuhrlieferungen deklarieren müssen.

In Bezug auf die Rechnungsstellung und die Höhe der Mehrwertsteuer gibt es ebenfalls Änderungen zu beachten. Für den Verkauf von Waren nach Großbritannien müssen Sie nun auch die britischen Mehrwertsteuersätze berücksichtigen und auf Ihren Rechnungen ausweisen. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Rechnungen den Anforderungen für Exportgeschäfte entsprechen.

Rücksendungen von Waren aus Großbritannien können ebenfalls steuerliche Konsequenzen haben. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Rücksendung als Einfuhr in die EU behandelt wird und möglicherweise Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer anfallen können. Hier sollten Sie sich vorab über die genauen Regelungen informieren und gegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen treffen.

Um sich auf die neuen Mehrwertsteuerregelungen nach dem Brexit vorzubereiten, empfehle ich Ihnen, sich rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Gemeinsam können Sie prüfen, welche Schritte konkret für Ihr Unternehmen erforderlich sind und wie Sie sich bestmöglich darauf vorbereiten können.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Sauer

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Experte für Mehrwertsteuer

Friedhelm Sauer