Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Kann ich die Umsatzsteuer auch vierteljährlich statt monatlich abführen?

Sehr geehrte Steuerberater,

ich heiße Ella Seebauer und betreibe ein kleines Online-Handelsunternehmen. Bisher habe ich die Umsatzsteuer monatlich an das Finanzamt abgeführt, aber aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation überlege ich, ob es möglich ist, die Umsatzsteuer vierteljährlich zu zahlen.

Mein bisheriger Ist-Zustand ist folgender: Aufgrund des starken Umsatzrückgangs in den letzten Monaten habe ich Schwierigkeiten, die monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen zu leisten. Die Liquidität meines Unternehmens ist stark belastet, und ich habe Sorgen, dass ich die monatlichen Zahlungen nicht mehr stemmen kann. Daher suche ich nach Möglichkeiten, die Umsatzsteuerzahlungen zu reduzieren und vielleicht auf einen vierteljährlichen Rhythmus umzustellen.

Meine Frage lautet daher: Ist es möglich, die Umsatzsteuer auch vierteljährlich statt monatlich abzuführen? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen? Welche Schritte muss ich unternehmen, um die Umstellung vorzunehmen? Und welche Auswirkungen hätte eine vierteljährliche Abführung der Umsatzsteuer auf mein Unternehmen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit. Ihre Hilfe wäre für mich von großer Bedeutung, um meine finanzielle Situation zu verbessern und mein Unternehmen erfolgreich weiterzuführen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ella Seebauer

Dietrich Hohenadel

Sehr geehrte Frau Seebauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer möglichen Umstellung der Umsatzsteuerzahlungen von monatlich auf vierteljährlich. In der Tat gibt es die Möglichkeit, die Umsatzsteuer vierteljährlich abzuführen, jedoch sind dafür bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben und die Umsatzsteuer monatlich an das Finanzamt zu entrichten. Wenn jedoch die monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen für Ihr Unternehmen zu einer finanziellen Belastung geworden sind, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dies bedeutet, dass Sie die Umsatzsteuer vierteljährlich abführen können, anstatt monatlich.

Um die Dauerfristverlängerung zu erhalten, müssen Sie gegenüber dem Finanzamt darlegen, dass es für Ihr Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, die Umsatzsteuer monatlich zu zahlen. Dazu müssen Sie die finanzielle Situation Ihres Unternehmens nachweisen und gegebenenfalls eine Liquiditätsplanung vorlegen.

Sobald das Finanzamt Ihren Antrag auf Dauerfristverlängerung genehmigt hat, müssen Sie die vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht abgeben und die Umsatzsteuer entsprechend vierteljährlich entrichten. Es ist wichtig, dass Sie die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen einhalten, um keine Säumniszuschläge oder andere Strafen zu riskieren.

Die Umstellung auf eine vierteljährliche Umsatzsteuerzahlung kann Ihr Unternehmen finanziell entlasten und Ihnen mehr Spielraum bei der Liquiditätsplanung geben. Allerdings sollten Sie auch bedenken, dass Sie am Ende des Jahres eine eventuelle Nachzahlung leisten müssen, wenn die vierteljährlichen Vorauszahlungen nicht ausreichend waren.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dietrich Hohenadel

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Mehrwertsteuer

Dietrich Hohenadel