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Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Kann ich meine Kapitalerträge steuerlich geltend machen?

Sehr geehrte/r Steuerberater/in,

ich heiße Nina Netz und beschäftige mich derzeit mit der Frage, ob ich meine Kapitalerträge steuerlich geltend machen kann. In den letzten Jahren habe ich verschiedene Kapitalanlagen getätigt und dadurch regelmäßige Erträge erzielt. Nun frage ich mich, ob ich diese Erträge in meiner Steuererklärung angeben und dadurch Steuern sparen kann.

Mein Ist-Zustand ist folgender: Ich habe diverse Wertpapiere, Sparverträge und Festgelder, aus denen ich regelmäßige Zinsen und Dividenden erhalte. Bisher habe ich diese Erträge nicht in meiner Steuererklärung angegeben, da ich unsicher war, ob und wie ich sie steuerlich berücksichtigen kann. Nun mache ich mir Sorgen, dass ich Steuern nachzahlen muss, wenn ich meine Kapitalerträge nicht korrekt angebe.

Daher meine Frage an Sie als Experten: Kann ich meine Kapitalerträge steuerlich geltend machen und wenn ja, wie mache ich das am besten? Gibt es bestimmte Freibeträge oder Regelungen, die ich beachten sollte? Welche Unterlagen benötige ich dafür und wie gehe ich am besten vor, um meine Kapitalerträge korrekt in meiner Steuererklärung anzugeben?

Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Nina Netz

Robert Kockel

Sehr geehrte Frau Netz,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen. Gerne erläutere ich Ihnen, wie Sie Ihre Kapitalerträge in Ihrer Steuererklärung angeben können und worauf Sie dabei achten sollten.

Grundsätzlich müssen Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden, da sie der Einkommenssteuer unterliegen. Dazu zählen Zinsen aus Sparverträgen, Dividenden aus Aktien sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Wenn Sie Ihre Kapitalerträge bisher nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben haben, kann dies tatsächlich zu einer Steuernachzahlung führen, da das Finanzamt diese Einnahmen im Rahmen einer Prüfung feststellen könnte.

Um Ihre Kapitalerträge korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie in erster Linie die entsprechenden Unterlagen, die Ihnen Ihre Bank oder Ihr Broker zur Verfügung stellt. Dazu gehören beispielsweise Jahresdepotauszüge, in denen Ihre Zinserträge, Dividenden und Verkaufsgewinne aufgeführt sind. Diese Unterlagen dienen als Nachweis für Ihre Kapitalerträge und sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Bei der Angabe Ihrer Kapitalerträge in der Steuererklärung sollten Sie darauf achten, dass es bestimmte Freibeträge gibt, die Sie nutzen können, um Steuern zu sparen. So gibt es beispielsweise den Sparerpauschbetrag, der aktuell bei 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete liegt. Dieser Betrag steht Ihnen steuerfrei zur Verfügung und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Erst wenn Ihre Kapitalerträge diesen Freibetrag übersteigen, müssen Sie diese in der Steuererklärung angeben und versteuern.

Für die Angabe Ihrer Kapitalerträge in der Steuererklärung empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, der Ihnen bei der korrekten Erfassung und Berechnung Ihrer Einkünfte helfen kann. Alternativ können Sie auch die Dienste eines Online-Steuerprogramms in Anspruch nehmen, das Sie durch den Prozess der Steuererklärung führt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Kockel
Steuerberater

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Experte für Kapitalvermögen

Robert Kockel